Baugenehmigung für Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen
In der Regel sind Solaranlagen nicht baugenehmigungspflichtig. Dies liegt vor allem daran, dass Solaranlagen im Baugesetzbuch bisher keine Beachtung fanden. Da Solaranlagen jedoch meistens auf dem Dach oder z.T. auch an Fassaden und Balkonen installiert werden und somit das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden verändern, kann es zu Problemen mit der Baubehörde kommen. In jedem Fall empfiehlt es sich vor der Installation einer Solaranlage mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Häufig kommt es zu Konflikten mit Denkmalgeschützten Gebäuden, da ihnen und ihrem Erscheinungsbild besondere Beachtung geschenkt wird. Wer eine Baugenehmigung für eine Solaranlage an einem unter Denkmalschutz stehenden Haus beantragt hat in den meisten Fällen eher schlechte Karten.
TIPP! Wer sich schlau machen möchte, ist mit dem Baugesetzbuch gut bedient.
