Kosten und Finanzierung einer Solaranlage

Kosten & Finanzierung einer Solaranlage kritisch betrachtet

Im Folgenden werden einige der am häufigsten auftretenden Fragen im Hinblick auf die Investition in eine Solaranlage etwas kritischer beleuchtet. Im Einzelnen wird auf folgende Punkte eingegangen:

  1. Kosten einer Solaranlage
  2. Fördermöglichkeiten
  3. Ertrag und Rendite
  4. Kosten einer Solaranlage

Die größte Rolle hierbei spielen die Anschaffungskosten und die Montage der Anlage. Obwohl der gesamte organisatorische und technische Aufwand für eine Solaranlage erheblich kurz erscheint, kommen auf den Investor dennoch wesentliche Kostenpunkte zu. Wird für diese Anschaffung ein Kredit aufgenommen, spielen auch Zinsen und Tilgungsraten eine große Rolle. Hierbei sollte man wiederum den später noch ausführlicher beschriebenen steuerlichen Aspekt nicht außer Acht lassen, denn unter Umständen darf man als Betreiber einer Photovoltaikanlage die Zinskosten für das Darlehen mit den Einnahmen aus der Vergütung durch die Einspeisung ins öffentliche Netz verrechnen.

Kosten einer Solaranlage zur Erzeugung von Strom

Unter Einbezug aller vorausgehenden Kostenfaktoren und dem gesamten Aufwand inklusive Montage und Anschlussgebühren betrug der Anschaffungspreis einer Photovoltaikanlage im Jahr 2009 circa 3.500 Euro per Kilowattpeak.
Eine durchschnittliche vierköpfige Familie mit herkömmlichem Stromverbrauch benötigt eine Anlage mit einer Leistung von etwa fünf Kilowattpeak. Daraus ergeben sich hiermit beispielsweise Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus von etwa 20.000 Euro.

Wie bereits ausführlich beschrieben, sollten Sie bei dieser Investition natürlich auf Angebote achten, doch keinesfalls auf eine gute Qualität verzichten! Häufig beinhalten vermeintliche Schnäppchen keine Garantieleistungen oder andere Sicherheiten, die für eine lange Lebensdauer Ihrer Anlage von ausschlaggebender Bedeutung sind!

Stellt man die Betriebsgebühren dem Anschaffungswert gegenüber, ergibt sich ein Wert von circa einem Prozent des gesamten Anlagenwertes auf die gesamte Laufzeit, der nach anfänglich überhaupt keinen Gebühren bis hin zur späteren minimal kostentechnisch auffälligen Reinigung, kleinen Reparaturen oder Wartungen anfallen. Außerdem muss ein geringfügiger Betrag für die Zählergebühr berücksichtigt werden.

Kosten einer thermischen Solaranlage zur Brauchwassererzeugung

Eine thermische Solaranlage, die zur Brauchwasserzeugung oder zur Unterstützung der Heizleistung der vorhandenen Heizung dienen soll, kostet für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen pro Kopf 1.000 bis 2.000 Euro, je nach Kollektoren und Montageart. Dies ergibt einen Wert von etwa 4.000 bis 6.000 Euro – bei Verwendung von herkömmlichen Kollektor-Anlagen.
Hochwertige Vakuumröhren-Kollektoren verdoppeln in etwa den Anschaffungswert einer thermischen Solaranlage.
Solaranlagen benötigen für ihren Betrieb außerdem geringe Kosten an Strom, die sich auf rund 20 Euro jährlich belaufen, und Wartung, die in etwa alle ein bis zwei Jahre fällig wird und circa 50 bis 100 Euro pro Jahr kostet.

Fördermöglichkeiten

Ältere Anlagen wurden einhergehend gefördert durch die Ökozulage, die vor 2002 errichtet wurden. Dabei betrug die maximale Gesamtförderung für Solaranlagen zwei Prozent der Investitionskosten und durfte einen Wert von maximal 256 Euro jährlich über einen Zeitraum von acht Jahren nicht überschreiten.

Heute werden Anlagenbetreiber in ihren Investitionen zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien stärker gefördert denn je.

Förderung der SOLAR-THERMIE

(Auszug aus der Festsetzung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

Förderfähig sind Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen und deren Anlagen, die ab Oktober 2006 begonnen wurden. Gegebenenfalls sind weitere Voraussetzungen notwendig, die Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfragen können.

Bei der Erstinstallation von

  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung
    bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
  • Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
    Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:
  1. bei Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche
  2. bei Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumen von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

1. Bonusförderungen

Besonders innovative oder effiziente Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:
Kesseltauschbonus: zusätzlich ein Bonus von 400 Euro, dabei muss in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage der alte Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Öl oder Gas ersetzt werden sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden

2. Kombinationsbonus

Zusätzlich zur Basisförderung für eine Solaranlage (siehe oben) kann ein Bonus von 750 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige errichtet wird

3. Effizienzbonus

Voraussetzung dafür ist, dass die Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Eigenenergiebedarf hat und dies durch einen Energieausweis nachgewiesen wird

Die Höhe des Effizienzbonus richtet sich nach dem Baugenehmigungsdatum des effizient gedämmten Wohngebäudes und ist in zwei Stufen unterteilt.
Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das 2-fache der jeweiligen Basisförderung

4. Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.
Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise oder Pumpen, die ausschließlich aus Strom aus einem photovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt.

5. Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 Euro bewilligt werden.
Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.
Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen.

Förderung von Photovoltaikanlagen

Auch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage wird durch die Bundesregierung, die Länder und verschiedenen Banken gezielt gefördert. Damit wird die Investition durch eine Finanzierung meist kostengünstiger im Vergleich zur sofortigen Barzahlung. Weil das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) eine Vergütung zu einem einheitlichen Preis über 20 Jahre garantiert und damit dem deutschen Gesetzgeber die Sicherheit zur langfristigen gedeckten Finanzierung bietet, ist im Gegensatz zu einer Hausfinanzierung hierbei kein Eigenkapital notwendig! Gefördert werden Anlagen bis zu einem Wert von 50.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer).

Damit ein dadurch realisierbarer zinsgünstiger Kredit über die Hausbank beantragt werden kann, müssen einige von der der Regierung unterstellten und den Hausbanken übergeordneten Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es muss eine netzgekoppelte Anlage errichtet werden, das heißt: die geplante Photovoltaikanlage muss den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen
  • es werden alte und neu errichtete Anlagen gefördert
  • Netzbetreiber müssen den gesamten erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen und mit einem über 20 Jahre garantierten Preis vergüten
  • die Anlage sollte im Optimalfall mithilfe von Fachpersonal geplant werden

Der effektive Zinssatz für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage liegt aktuell bei etwa vier bis fünf Prozent. Gerade bei kleineren Anlagen, wie beispielsweise für Einfamilienhäuser oder anderen kleinen Anlagen, reicht im Regelfall die Hinterlegung der Einspeisevergütung aus.

Bei höheren Kreditbeträgen, die den Wert von über 50.000 Euro überschreiten, sind allerdings meist mehrere Voraussetzungen Grundlage für die Bewilligung eines Kredits. Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

Größere Photovoltaikanlagen von gewerblichen Unternehmen und Betrieben können auch mittels des günstigsten Zinssatzes im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm gefördert werden. Hierbei muss der Anschaffungswert einer Photovoltaikanlage zwischen mindestens 50.000 Euro und maximal 500.000 Euro liegen.

Ertrag und Rendite

Mit der im Erneuerbare-Energien-Gesetz und seinem Vorgänger, dem Stromeinspeisungsgesetz, festgesetzten garantierten Vergütung über 20 Jahre der in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Energie erwirtschaften Photovoltaikanlagen erhebliche Gewinne und arbeiten wirtschaftlich äußerst rentabel. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vor allem von der Größe der Anlage, aber auch von ihrer Art und dem Jahr ihrer Inbetriebnahme ab. Über einen festgelegten so genannten Degressionssatz wird die Höhe dieser Preisgarantie jährlich abgesenkt, was den Herstellern wiederum einen Anreiz zur Senkung der Anschaffungskosten einer Solaranlage bieten soll.

Ob eine Anlage für Sie rentabel ist, hängt von der geplanten Größe und den geplanten Erträgen aus ihrer Leistungsfähigkeit ab.
Erwirtschaftet Ihre Anlage über die gesamte Laufzeit mehr Erträge, das heißt, ergibt sich aus der Leistung Ihrer Anlage ein höherer Wert als der Wert aus den Kosten der Anschaffung, dann ist die Anschaffung einer Solaranlage sinnvoll. Dank der im EEG geregelten und garantierten Einspeisevergütung über 20 Jahre, kann der Ertrag einer Solaranlage relativ sicher berechnet werden.

Eine wie beispielsweise vorausgehend beschriebene Anlage mit einer Leistung von vier Kilowattpeak, eine Anlage also, die für eine vierköpfige Familie völlig ausreichen würde, erwirtschaftet damit jährlich rund 4.000 Kilowattstunden. Bei einer garantierten Einspeisevergütung von beispielsweise 39,14 Cent je Kilowattstunde erhält der Betreiber damit jährlich einen Ertrag von circa 1.565 Euro. Mittels Photovoltaik Rechner kann die Rendite pro Jahr bereits vor dem Kauf ermittelt werden.

Die Rendite

Weil aktuell im Juli die Förderung für Solarstrom aufgrund des massiv steigenden Anstiegs der Stromgewinnung mittels Solarenergie deutlich gekürzt werden soll – um 15 Prozent, sollten Sie sich bei Ihren Überlegungen, eine Solaranlage anzuschaffen, sputen. Denn nur wenn die Anschaffung und Inbetriebnahme bis Ende Mai abgeschlossen ist, können Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten noch in Anspruch nehmen!

Zur Zeit beträgt die Einspeisevergütung 39,14 Cent je Kilowattstunde – wesentlich höher also, als die Ausgaben für den bezogenen Strom sind. Ab dem Stichtag 1. Juli in Betrieb genommene Anlagen hingegen werden später noch mit 32,88 Cent pro Kilowattstunde vergütet – natürlich aber dennoch immer ein rentabler Wert, gerade wenn man die Investition in eine Solaranlage vergleicht mit der Geldanlage, die mit aktuell nur geringen Zinsen belohnt wird!

Nach Expertenmeinung werden aufgrund des kurzen Zeitraums bis zur Kürzung der Vergütungspauschale die Nachfragen nach den Komponenten der Solaranlagen nochmals deutlich steigen. Aufgrund dessen ist mit einem geringfügigen Preisanstieg bis dahin zu rechnen.

Doch es wird auch dazu geraten, noch nicht gestartete Planungsvorhaben nicht mehr unter Druck voran zu treiben. Denn: Bislang hat sich der Eigenverbrauch des gewonnenen Stroms nur deutlich gelohnt, sofern er in das öffentliche Stromnetz eingespeist wurde. Durch die hohen Vergütungspauschalen war dies bislang ein lukratives Geschäft – was es auch weiterhin bei den schon in Betrieb genommenen Anlagen bleiben wird.

Als zukünftige Alternative wird hingegen nun die bislang nur in Ferienanlagen oder anderen, schwierig, zu umständlich oder zu teuer an das öffentliche Stromnetz anzuschließenden Anlagenart der NETZUNABHÄNGIGEN Photovoltaikanlagen hoch gepriesen. Zukünftig sollen die netzunabhängigen Anlagen eine wirkliche Alternative zum Strombezug von den Energiekonzernen sein.

Nach einer Untersuchung von „Stiftung Warentest“ soll es für künftige Anlagenbetreiber zusätzlich zum Photovoltaik Eigenverbrauch des selbst produzieren Stroms und dem damit geringer werdenden Anteil der von den Konzernen erzeugten Energie auch noch eine Vergütung geben.

In einer Beispielrechnung wurde ein jährlich um drei Prozent steigender Strompreis von 22 Cent je Kilowattstunde zugrunde gelegt. Wird die Hälfte des aus der netzunabhängigen Photovoltaikanlage gewonnenen Stroms zum Eigenverbrauch genutzt, wären damit noch immer acht Prozent Rendite möglich (aktuell liegt die Rendite aufgrund der hohen Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms bei ebenfalls sieben bis acht Prozent).

Zwar ist der Anschluss einer Anlage mit der Stromerzeugung zum Eigenverbrauch etwas aufwändiger und kostspieliger, da diese einen anderen Zähler voraussetzt, der überschüssige Strom würde aber weiterhin ebenfalls ins öffentliche Stromnetz eingespeist und zum aktuellen Preis vergütet werden. Die Netzbetreiber sind weiterhin verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen und zu verwerten.

Die Alternative der Anschaffung einer Anlage zur Stromproduktion für den Eigenverbrauch rechnet sich für alle Haushalte mit hohem Stromverbrauch. Die Anschaffung sollte gründlich überlegt werden, da in vielen Familien zunächst nur morgens und abends die Verbrauchszahlen am höchsten sind – wenn die vom Tages- und Sonnenlicht abhängige Anlage jedoch keinen Strom produzieren kann.

Zur grundsätzlichen Berechnung der Rendite – dies ist ein sehr aufwändig zu berechnender Wert – müssen zunächst die gesamten Investitionskosten im Jahr der Betriebnahme inklusive aller Anschaffungs-, Montage- und Anschlusskosten ermittelt werden.
Als zweiter ausschlaggebender Wert gilt der Wert des gesamten Eigenkapitals, der im 20. Jahr der Laufzeit vorliegt. Dieser Wert ist wiederum abhängig von den Eigenschaften der Anlage, von den Versicherungswerten, der regionalen Ertragsleistung und den Steuersätzen.

Ein Einfamilienhaus erwirtschaftete durchschnittlich eine Rendite von rund sieben bis acht Prozent mit einer Photovoltaikanlage, ab Juli wird dieser Wert sinken auf rund fünf bis sechs Prozent.