Dach für Photovoltaikanlage verpachten

In der heutigen Zeit befindet sich unsere Gesellschaft in einem Wandel des ökologischen Denkens. Besonders deutlich spürbar ist diese Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien. Der langfristige Ausstieg aus der Atomkraft wird politisch heiß diskutiert, Alternativen rücken immer stärker in den Vordergrund, Windkraftanlagen und Biogasanlagen schießen aus dem Boden. Auch die Solaranlagen erfreuen sich einer sehr großen Beliebtheit. Auf immer mehr Dächern von Wohnhäusern, Lagerhallen und Ställen sind die Photovoltaik Module zu sehen.

Dies geschieht nicht grundlos: Gerade im Bereich der Solarenergie lässt sich bares Geld mit der Kraft der Sonne verdienen. Doch nicht nur diejenigen, die in diese Energie investieren, genießen die finanziellen Vorteile, sondern auch all jene, die sich dazu entschließen, ihre eigenen Flächen für Photovoltaikanlagen zu verpachten. Damit liegt das Geld sozusagen auf dem Dach.

Bares Geld auf dem Dach

Jeder, der den Entschluss fasst, sein eigenes Dach für Photovoltaikanlagen verpachten zu wollen, verdient damit Geld, ohne dass er selber aktiv etwas dafür tun muss. Hierfür müssen lediglich einige Voraussetzungen gegeben sein. So hat die optimale Dachfläche eine Ausrichtung nach Süden und einen Neigungswinkel von 15 bis hin zu 35 Grad. Wenn diese Gegebenheiten vorliegen, werden die höchsten Stromerträge erzielt. Trotzdem eignen sich durchaus auch jene Dächer, die nicht nach Süden ausgerichtet sind oder eine andere Neigung aufweisen. Sogar Flachdächer sind durchaus für Photovoltaikanlagen nutzbar.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass in unmittelbarer Nähe des zu verpachtenden Daches eine Möglichkeit vorhanden ist, den Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Sollte es sich bei dem Dach, das für Photovoltaikanlagen verpachtet werden soll, um ein solches im Außenbereich handeln, wie zum Beispiel um einen Stall oder um eine Scheune, so muss mit dem örtlichen Energieversorger im Vorfeld abgeklärt werden, ob sich ein Einspeisepunkt in der Nähe befindet.

Falls dies nicht der Fall ist, muss abgeklärt werden, ob eine Einspeisung möglich gemacht werden kann. Sollte Letztgenanntes positiv ausfallen, so muss unbedingt geklärt werden, wie hoch die Kosten sind, die der Energieversorger trägt und wie hoch die Kosten sind, die der Anlagenbetreiber übernimmt.

Auch die Größe des vorliegenden Daches, das für Photovoltaikanlagen verpachtet werden soll, ist nicht immer entscheidend. Festgehalten werden kann, dass die Dachflächen, die von Firmen gepachtet werden, oftmals bei rund 100 m² beginnen.

Verpächter trägt kein Risiko

Wenn Sie Ihr Dach für Photovoltaikanlagen verpachten möchten, wird die Höhe der Miete individuell ausgehandelt. Dieser Betrag kann entweder pro Jahr und Quadratmeter festgelegt werden oder es besteht die Möglichkeit, dass der Investor bis zu fünf Prozent von seinem erzielten Jahresgewinn an den Vermieter zahlt.

Des Weiteren wird in dem sogenannten Gestattungsvertrag, dieser wird für die Verpachtung geschlossen, ebenfalls festgehalten, ob die Zahlungen jährlich erfolgen oder vielleicht sogar als einmalige Zahlung. Darüber hinaus regelt der Gestattungsvertrag alle Rechten und alle Pflichten der beiden Vertragsparteien. Derjenige, der sein Dach verpachtet, trägt in der Regel keinerlei Risiko, es haftet der Pächter.

Nach dem Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, oftmals liegt diese bei 20 bis 25 Jahren, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Photovoltaikanlage wieder abzubauen. Das gepachtete Dach muss dann selbstverständlich in den Ursprungszustand zurück versetzt werden.

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