Investition in eine Photovoltaikanlage: Vorsicht bei himmlischen Garantie-Versprechen!

Störungsfälle, Ausfälle, technische Probleme: Auch bei neuen Photovoltaikanlagen sind reibungslose Funktionalität und eine Lebensdauer ohne Komplikationen von über 20 Jahren nicht immer selbstverständlich.

Weil mehrere Photovoltaik Hersteller zur Ankurbelung der Verkaufszahlen ihre Abnehmer mit unlauteren Garantieversprechungen köderten, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diese jüngst mit einer Abmahung abgestraft.

In Form von versprochenen Garantien über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren versuchten die betroffenen Hersteller der Solarmodule, die Entscheidung der Interessenten für den Kauf einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung aus Sonnenlicht zu beschleunigen. Genauer betrachtet handelt es sich dabei jedoch um eine unrealistische und betrügerische Verkaufstaktik: Garantieansprüche müssten im Reklamationsfall dem Hersteller gegenüber diesem entweder innerhalb zu knapper Fristen übermitteln – innerhalb von zehn Tagen kann ein Defekt quasi eigentlich nicht nachweislich festgestellt werden. Und/oder aber das Anliegen gar in englischer Sprache zu schildern sieht das so genannte Kleingedruckte der Anlagenhersteller vor.

Auch die Kosten für die Überprüfung des Reklamationsgrundes, der Abtransport der defekten Module oder die Lieferung neuer Module und der Einbau neuer Komponenten werden in den misteriösen Rahmenbedingungen auf den Betreiber abgewälzt.
Diese Regelungen gehören in die Kategorie der unlauteren Garantiebedingungen. „Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer“, kritisierte der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Klaus Müller, das täuschende Kleingedruckte.

Hinsichtlich der nach dem Ablauf des ersten Halbjahres, zum 1. Juli, sinkenden Vergütungspreise für künftige Anlagenbetreiber werden Photovoltaikanlagen mittlerweile preisgünstiger angeboten, um deren Rentabilität auch weiterhin zu gewährleisten. Denn: Der Ausstieg aus der Atomkraft und damit auch das Interesse an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien sind noch immer brand aktuell – die Nachfrage boomt.

Umso heikler auch die weitere Auslegung der Garantieansprüche von drei der größten Anlagenhersteller: Diese behalten sich sogar vor, nach dem eigenen Ermessen zu entscheiden, ob es sich um einen Material- oder doch einen Verarbeitungsfehler handelt. Dies lasse sich jedoch kaum nachweislich belegen, ist sich Müller sicher. Ein eine betrügerische Nummer also, mit der sich die Hersteller selbst quasi vollständig von den Ersatzleistungen verabschieden.

Weil es in Deutschland mittlerweile rund 700.000 Solarmodule gibt, die das Sonnenlicht als Energielieferanten nutzen, wird die Bedeutung dieser Energiequelle und der dafür notwendigen Anlagen und ihre Hersteller als seriöse Anbieter schnell klar. Eine Anlage für ein Einfamilienhaus kostet etwa 15.000 Euro – eine Investition, die allenfalls ohne Bedenken und ohne fälschliche Rahmenbedingungen getätigt werden können soll. Deshalb lässt die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale diese Klauseln nun gerichtlich überprüfen – zum Schutz des Verbrauchers und künftigen Anlagenbetreibers.

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