Photovoltaik Abschreibung

So können Sie Ihre Photovoltaikanlage abschreiben

Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage liegen bei mehreren tausend Euro. Glücklicherweise kann man diese über einige Jahre bei der Steuererklärung anführen, wodurch der eigene Gewinn gemindert und damit eine Steuerrückzahlung ermöglicht beziehungsweise der zu zahlende Steuerbetrag gemindert wird. Es gibt bei diesem Verfahren mehrere Möglichkeiten – einen Überblick erhalten Sie hier. Welche Methode für Sie die beste ist, sollten Sie aber auf jeden Fall mit einem Finanz- oder Steuerberater entscheiden.

Gleichmäßige (lineare) Abschreibung

Eine beliebte Vorgehensweise bei der Photovoltaik Abschreibung ist die lineare, also gleichmäßige, Abschreibung. Hierbei wird die Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren mit je fünf Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr abgeschrieben. Im ersten Jahr wird der Abschreibungsbetrag auf den Monat heruntergerechnet. Wer seine Anlage im Mai installiert, der kann in dem Jahr der Anschaffung 7/12 des Jahresbetrags abschreiben, die restlichen 5/12 folgen dann im letzten Jahr des Abschreibungszeitraums von 20 Jahren.
Diese Möglichkeit ist besonders beliebt, da sie schnell zu berechnen und unkompliziert anzugeben ist. Allerdings berücksichtigt sie den tatsächlichen Wertverlust der Anlage nicht.

Die degressive Abschreibung (seit 01.01 2011 abgeschafft)

Die degressive Abschreibung für Absetzung (Afa) als zweite Methode ermöglicht es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen vorzunehmen, als bei der linearen Abschreibung und somit Gewinn zu schmälern.
Bei dieser Abschreibungsmöglichkeit geht man ebenfalls von einer für 20 Jahre installierten Photovoltaikanlage aus und berechnet den fünfprozentigen Jahressatz der linearen Abschreibung. Dieser darf nun bei der degressiven Abschreibung maximal das 2,5-fache betragen. Bei Anschaffungskosten von 15.000 Euro würde sich also die jährliche Abschreibung auf 750 Euro belaufen, die degressive Abschreibung demnach 1875 Euro betragen. Im darauffolgenden Jahr wird der Abschreibungsbetrag ausgehend vom Restwert der Anlage (Anschaffungskosten minus Abschreibung des Vorjahres) neu berechnet. Hier geht man also von 13.125 Euro Restwert aus, dementsprechend von 656,25 Euro linearer Afa (5 %) und davon das 2,5-fach in Höhe von 1640,63 Euro als degressive Abschreibung.
Hat man sich einmal auf die degressive Abschreibungsmethode festgelegt, kann diese aber noch im Nachhinein zur linearen geändert werden. Beliebt ist dies vor allen in den letzten Jahren der Abschreibung, wenn die Höhe der linearen Abschreibung die degressive übersteigt.

Sonderabschreibung

Neben der linearen Abschreibung und der degressiven Abschreibung gibt es außerdem die Möglichkeiten der Sonderabschreibung.

Die Photovoltaik Abschreibung über die Sonderabschreibung ist leicht zu berechnen: Hierbei kann im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren bis zu ein Fünftel (20 %) der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, wenn die geforderten Voraussetzungen (betriebliche Nutzung sowie Größenmerkmale des Unternehmens) erfüllt sind. Es besteht die Möglichkeit die 20 % bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben oder auf 5 Jahre zu verteilen. Bleibt man bei dem Beispiel mit 15.000 Euro Anschaffungskosten, kann die Sonderabschreibung im ersten Jahr 3000,00 Euro betragen oder auf 5 Jahre verteilt werden.

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