Eine Solarstrom Anlage betreiben
Eine Solarstrom Anlage auch Photovoltaikanlage oder kurz PV- Anlage genannt, dient der Erzeugung von elektrischem Strom mittels Sonneneinstrahlung. Bei Solarstrom Anlagen wird der erzeugte Strom entweder selbst genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber einer Solarstrom Anlage wird automatisch zum Unternehmer, sobald er den erzeugten Solarstrom in das Netz einspeist und somit Einnahmen erzielt. In den meisten Fällen ist es vorteilhaft, die erzielten Umsätze gemäß § 16 UStG abzuführen. Das heißt, dass der Solarstrom - Anlagen – Betreiber im ersten Jahr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung gemäß § 18 UStG anzufertigen und dem Finanzamt spätestens am 10. des Folgemonats vorzulegen hat.
