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Steuerleitladen Photovoltaikanlagen / Abschreibung Photovoltaikanlage

Da ein Photovoltaikanlagenbetreiber den produzierten Strom in das Netz des Energieversorgers einspeist, und er durch die Einspeisevergütung Einnahmen erzielt, ist er verpflichtet diese zu versteuern. Anschaffungskosten und Kosten für die Wartung und Reparatur der Solaranlage können hingegen vom Betreiber steuerlich abgesetzt werden. Hierfür hat der Betreiber zwei Möglichkeiten. Zum einen die lineare Abschreibung, bei der 5 Prozent jährlich über die Anzahl der Nutzungsjahre angesetzt werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit die Photovoltaikanlage degressiv abzuschreiben. Dabei sind für das Jahr 2007 höchstens 15 Prozent des Vorjahreswertes möglich. Grundvoraussetzung für diese Art der Abschreibung ist, dass der Betreiber der Solaranlage zuvor eine Ansparrücklage gebildet hat.

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