EEG
Das EEG und Photovoltaik im Jahr 2014
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vom deutschen Bundestag zum ersten Mal im Jahr 2000 beschlossen. Die Hauptaufgabe bestand darin, die Vergütung für erzeugten Solarstrom mittels Photovoltaikanlage bundesweit zu regeln, wobei gleichzeitig die Schaffung einer beständigen Nachfrage nach PV-Anlagen erreicht werden sollte.
Weiterhin sollte durch das EEG eine Massenproduktion und somit eine Kostenreduzierung erreicht werden. Wie man rückblickend deutlich erkennen kann, wurde dieses Ziel deutlich übertroffen, was dazu führte, dass die Vergütung in verschiedenen Stufen nach unten angepasst wurde. Die Photovoltaik Preise haben sich innerhalb der letzten Jahre mehr als halbiert.
Höhe der Stromvergütung
Möchte man in eine Photovoltaikanlage investieren, kann man auf Grundlage des EEG recht gute Gewinne erzielen, sofern die Anlage gut konzipiert ist. Ausschlaggebend für die Höhe der Solarförderung ist das Baujahr der PV-Anlage. Ab dem Zeitpunkt, wo die Anlage zum ersten mal ans Netz geht, greift ein Förderung über 20 Jahre, was für die Planungs- und Finanzierungssicherheit von großer Bedeutung sein kann. [space]
EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen bis 500 kWp
Inbetriebnahme ab | bis 10 kWp(Ct/kWh) | bis 40 kWp(Ct/kWh) | bis 500 kWp(Ct/kWh) | ||||||
Ermittelter Jahreszubau | 3.500 MWp | 2.600 MWp | 2.400 MWp | 3.500 MWp | 2.600 MWp | 2.400 MWp | 3.500 MWp | 2.600 MWp | 2.400 MWp |
01.08.2014 | 12,75 | 12,40 | 11,09 | ||||||
01.09.2014 | 12,69 | 12,34 | 11,03 | ||||||
01.10.2014 | 12,65 | 12,31 | 11,01 | ||||||
01.11.2014 | 12,62 | 12,28 | 10,98 | ||||||
01.12.2014 | 12,59 | 12,25 | 10,95 |
Quelle: BSW (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.)
Für Solarstromanlagen ab 500 kWp erzielbare Vergütungen
Inbetriebnahme ab | 500 bis 1.000 kWp(Ct/kWh) | bis 10 MWp(Ct/kWh) | ||||
ErmittelterJahreszubau | 3.500 MWp | 2.600 MWp | 2.400 MWp | 3.500 MWp | 2.600 MWp | 2.400 MWp |
01.08.2014 | 11,49 | 9,23 | ||||
01.09.2014 | 11,43 | 9,18 | ||||
01.10.2014 | 11,40 | 9,16 | ||||
01.11.2014 | 11,38 | 9,14 | ||||
01.12.2014 | 11,35 | 9,12 |
Quelle: BSW (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.)
EEG-Vergütung für Eigenverbrauch bei PV-Anlagen > 10 kWp
Jahr | EEG-Umlageanteil | ct/kWh |
2014/2015 | 30 % | 1,87* |
ab 2016 | 35 % | 2,18* |
ab 2017 | 40 % | 2,50* |
*EEG-Umlage von heute 6,24 Cent/kWh vorausgesetzt
Praktisches Beispiel zur Vergütung einer PV-Anlage:
Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage auf dem Dach, mit einer erzeugenden Leistung von unter 30 kWp wurde im Jahr 2008 errichtet und erhält laut EEG eine Einspeisevergütung von 46,75 Cent pro kWh. Von dem Tag an, als die Anlage den erzeugten Strom erstmalig eingespeist hat, erhält der Photovoltaikanlagenbetreiber die Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Wer hingegen ein Jahr später also im Jahr 2009 mit seiner PV-Anlage ans Netz ging, erhält für die nächsten 20 Jahre eine konstante Vergütung laut EEG von 41,03 Cent pro kWh eingespeisten Strom. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Senkung von 8 Prozent.
In den ersten Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes, lag die Vergütungsdegression für Photovoltaik bei knapp 5 Prozent pro Jahr. Da jedoch die Preise für Photovoltaikanlagen deutlich gesunken sind, wurde auch die Degression inzwischen deutlich erhöht.