Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage
Alternative Energien werden immer interessanter. Fossile Brennstoffe werden immer weniger, Energiekosten steigen stetig an. So manch einer denkt über die Anschaffung und Montage einer Photovoltaikanlage nach. Doch in diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage der Wirtschaftlichkeit. Ob die Anschaffung von Vorteil ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft werden. Bei solch einer Rechnung wird eine Gegenüberstellung durchgeführt und zwar von Kosten und Ertrag.
Faktoren, die bestimmen, ob eine Photovoltaikanlage Ertrag bringt:
- Anschaffungspreis der Photovoltaikanlage
- Gelegenheit, günstige Kredite zu nutzen
- Höhe des Eigenverbrauchs (mehr eigener Verbrauch = mehr Rendite)
- Spezifischer Ertrag (hängt ab von der Beschattung und Ausrichtung der Module und der geographischen Lage)
Der Grund, warum die Überlegungen der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage wieder verstärkt auftreten ist, dass seit dem 01.07.2010 die Einspeisevergütung für den Solarstrom durch die Bundesregierung gekürzt wurde. Verbraucher fragen sich, ob eine Solaranlage noch genügend Rendite abwirft.
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Finanzierung, Grundlage und Vergütung für Photovoltaikanlagen
Momentan liegt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis zu 10 kWp bei 15,07 Eurocent pro Kilowattstunde (Stand Juli 2013). Die Stromerzeugung mit Hilfe erneuerbarer Energien wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt und gefördert. Die Einspeisevergütung ist ein Teil dieses Gesetzes.
Durch die Verabschiedung des EEG wurde ein regelrechter Boom für Solaranlagen ausgelöst. Betreiber von Netzen sind durch dieses Gesetz verpflichtet, den Anlagenbetreibern die genannte Einspeisevergütung zu zahlen.
Gedanken zur Wirtschaftlichkeitsberechnung
Ein Grundsatz für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage ist, dass über den Zeitraum des Betreibens mehr Erträge als Kosten entstehen sollten. Bis es soweit ist, muss eine Anlaufzeit überbrückt werden. Diese wird auch finanzielle Amortisationszeit genannt.
Es ist klar, dass es umso besser für den Betreiber ist, je kürzer diese Anlaufzeit ausfällt. Der größte Teil der gesamten Kosten sind die Anschaffungskosten der Solaranlage. Weitere Kostenfaktoren sind die laufenden Kosten, die sich auf der Beschreibung, der Versicherung und den Steuern zusammensetzen. Die Rentabilität einer Photovoltaikanlage kann aber bereits vor der Anschaffung abgeschätzt werden.
Tipp: Für eine individuelle Berechnung der Wirtschaftlichkeit ihrer geplanten PV-Anlage können Sie unseren Photovoltaik Rechner verwenden. Anhand der ermittelten Daten, lässt sich sehr einfach veranschaulichen, ob sich die Investition in ein eigenes Solarkraftwerk lohnt.
Eigenfinanzierung oder Leasing
Gesetzt den Fall, dass ein Hauseigentümer nicht allein für die Kosten der Photovoltaikanlage aufkommen kann, hat er verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Diverse Finanzierungs- und Förderungsvarianten für Photovoltaik-Anlagen stehen zur Auswahl. Ein Darlehn, dass durch die KfW-Bankgruppe vergeben wird, ist eine der Lösungen.
Relativ neu ist das Photovoltaik Leasing, das noch nicht so lang angeboten wird. Die Leasinggesellschaft kauft in diesem Falle die Anlage und stellt diese dem Hauseigentümer zur Verfügung. Natürlich muss für diese Nutzungserlaubnis ein monatlicher Betrag entrichtet werden.
Manche Hauseigentümer möchten die Photovoltaik zwar fördern, aber gar nicht selbst zum Betreiber werden. Für diesen Fall kann das Dach für die Montage einer Photovoltaikanlage vermietet werden. Der Investor ist dann dafür zuständig, die Anlage zu kaufen, zu montieren und natürlich auch die Erträge zu kassieren. Allerdings bekommt der Hausbesitzer regelmäßige Mieteinkünfte zu seinem Budget hinzu.
Nützliche Infos zur Wirtschaftlichkeitsberechnung
Für kleinere private Photovoltaikanlagen wird bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung kein Restwert der Anlage nach einer Laufzeit von 20 Jahren berücksichtigt. Allerdings werden auch keine Abbau- und Entsorgungskosten angesetzt. Die Einspeisevergütung beträgt 20 Jahre fest. Als zusätzliches Bonbon wird für das Jahr, in dem die Inbetriebnahme stattfindet, ab dem ersten Einspeisezeitpunkt, schon Einspeisevergütung gezahlt.
Wenn eine Anlage also beispielsweise im Mai 2010 montiert wurde, so bekommt der Betreiber bis zum 31.12.2031 den festen Vergütungssatz zugesprochen. Das ist auch der Zeitraum, für den die Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt würde. Die Stromerzeugung mit Hilfe einer Solaranlage wird als gewerbliche Tätigkeit gewertet und auf Grund dessen wird auch die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Abschreibungen sind über einen Zeitraum von 20 Jahren möglich.
Die Einkünfte, die durch die Photovoltaikanlage erzielt werden, müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch, dass in den meisten Fällen in den ersten Jahren Rückzahlungen für ein Anschaffungsdarlehn getätigt werden, wird der Steuersatz für die Anlage gesenkt. Die Höhe des Darlehenszinses ist für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ebenfalls wichtig. Bei Darlehn, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewillig wurden, beträgt die Laufzeit des Kredites 10 Jahre und die ersten zwei Jahre sind von Tilgungen befreit. Der Zinssatz ist variabel und kann mühelos in Erfahrung gebracht werden.
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