Optimaler Versicherungsschutz für Solaranlagen

Zwar haben thermische Solaranlagen, die zur Brauchwassergewinnung installiert werden, grundsätzlich einen Schutz durch die Wohngebäudeversicherungen, jedoch nur, wenn es sich um witterungsbedingte Schäden handeln sollte.

Wohngebäudeversicherungen oder auch die Haftpflichtversicherung decken lediglich die herkömmlichen Schäden, die aus Sturm, Hagel, Feuer, Licht oder Leitungswasser entstehen können.

Photovoltaikanlagen, die zur Stromgewinnung und zur Einspeisung der gewonnenen Energie ins öffentliche Stromnetz dienen, sind daher wesentlich gefährdeter und kein Bestandteil mehr im herkömmlichen Schutz einer Wohngebäudeversicherung.

Eine ausreichende Solar-, Photovoltaik– oder Elektronikversicherung, der die allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung unterliegen, ist daher dringend zu empfehlen, damit neben den relativ hohen Investitionskosten mögliche Schäden durch Witterungseinflüsse oder andere Schädigungen während ihrer Laufzeit von mehr als 20 Jahren nicht noch zusätzlich vom Anlagenbetreiber getragen werden müssen.

Zunächst liegt bei Versicherungsabschluss bereits eine erhebliche Wertsteigerung des vorher mit einer Wohngebäudeversicherung geschützten Gebäudes vor, den die vorherige Versicherung beispielsweise schon gar nicht mehr beinhalten würde.

Bereits während der Planung versichern

Doch gerade weil schon vor der Inbetriebnahme der Solaranlage ein großer materieller und arbeitstechnischer Aufwand entsteht, ist es notwendig, einen richtigen Versicherungsschutz bereits in die Planung mit einfließen zu lassen. Schon zum Zeitpunkt der Anlieferung sollte die Versicherung bestehen.

Die Höhe der Versicherung und ihres Schutzes hängt natürlich einerseits von ihrer Art und ihrem Umfang ab. Andererseits spielt aber auch die Anlagengröße und ihre Laufleistung eine wesentliche Rolle.

Schon für eine Versicherungsprämie von 100 bis 200 Euro jährlich erhalten Sie einen guten Schutz für ihre Anlage! Solche Versicherungen bieten einen umfangreichen Schutz vor sämtlichen nicht planbaren Ereignissen oder Einflüssen:

  • Diebstahl von Baumaterial
  • während der Montage der Anlage
  • Personenschäden, die während der Montage durch abfallende Dinge vom Dach beispielsweise entstehen könnten
  • Fehlbedienung
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • mutwillige Beschädigungen und Vandalismus
  • Steinschläge
  • Schneeschäden oder Schneedruck
  • Schmorschäden
  • Diebstahl der Kollektoren oder Modulflächen
  • von Tieren verursachte Schäden (Marderschaden an Kabel oder Gummi)
  • Kurzschlüsse oder Überspannungsschäden und dadurch ausgelöste Brände
  • Unwetterschäden
  • finanzielle Schäden durch technische Ausfälle oder während längerfristiger Reparaturarbeiten

Hinweis! Außerdem empfehlen wir ein Überspannungsschutz für den Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.

Der Überspannungsschutz ist in den meisten Fällen dann mitversichert.

Keine Schäden hingegen übernehmen die Versicherer unter anderem bei

  • vorsätzlicher Beschädigung durch den Eigentümer, Betreiber oder seinen Vertreter
  • Krieg oder kriegsähnlichen Umständen
  • durch Kernenergie oder nukleare Strahlung verursachte Schäden
  • Erdbeben
  • Innere Unruhen
  • vor Versicherungsabschluss bekannte Mängel

Auch die einzelnen Komponenten einer Solaranlage werden versichert:

  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Hausverteilerkästen
  • Modulkonstruktionen
  • Montagematerial
  • Solarmodule
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln

Außerdem übernehmen die Solarversicherungen beispielsweise weitere mit der Montage oder Inbetriebnahme verbundenen Leistungen:

  • Aufräumungs- oder Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Gerüstgestellung
  • Bergungsarbeiten
  • Bereitstellung eines Provisoriums
  • Luftfracht

Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Häufig wird von den Versicherern jedoch eine Selbstbeteiligung in einer Höhe von bis zu 500 Euro verlangt.

Wird durch einen von der Versicherung getragenen Schadensfall die Anlage teilweise oder vollständig beschädigt oder zerstört, so trägt der Versicherer im Regelfall alle für die Reparatur oder den Neuaufbau anfallenden Kosten abzüglich der Selbstbeteiligung.

Meistens werden Solarversicherungen über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren abgeschlossen, deren Laufzeit sich dann jeweils – sofern diese nicht vom Betreiber fristgerecht gekündigt wird – um einen bestimmten Zeitraum, meistens einem Jahr, automatisch verlängert.