Solaranlagen Fördermittel beantragen

Trotz der stetig sinkenden Photovoltaik Preise benötigen immer noch die meisten Anlagenbetreiber eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung. Als Richtwert kann man sagen, dass eine Photovoltaikanlage eines Einfamilienhauses zwischen 10000 und 20000 Euro kostet, wobei dies stark von der zur Verfügung stehenden Fläche abhängt.

Eine Solaranlage für die solarthermische Wärmeerzeugung inklusive Trinkwasserwärmung und Heizungsunterstützung kostet in dieser Dimension etwa 5000 bis 15000 Euro. Durch die Einspeisevergütung, die für die Versorgung des Stromnetzes mit dem erzeugten Solarstrom ausgezahlt wird, amortisiert sich eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage, je nach Standort, nach frühestens 10 Jahren. Zusätzlich werden jedoch vom Staat, einigen Banken und Kommunen weitere Fördermittel in Aussicht gestellt.

Fördermittel einiger Bundesländer

In Nordrhein-Westfalen steht das Programm progres.nrw für die Förderung der erneuerbaren Energien für Unternehmen und Verbraucher. Das Saarland möchte durch das Programm Klima Plus Saar einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, in dem besonders Privatpersonen bei dem Neubau einer Photovoltaikanlage gefördert werden.

Förderung von Solaranlagen durch das EEG

Bei netzspeisenden Anlagen von Privatleuten wird darin die Einspeisevergütung pro kWh festgelegt. In der Mitte des Jahres 2012 erfolgten Überarbeitung des EEG wurde festgelegt, dass die Vergütungssätze pro kWh nun nicht mehr jährlich, sondern monatlich um 1% sinken. Dabei werden die eingespeisten Kilowattstunden über einen Zeitraum von 20 Jahren fest vergütet. Die Höhe der ausgezahlten Vergütung hängt also auch von dem Datum der Inbetriebnahme ab. Außerdem spielen die Anlagengröße und der Aufstellungsort eine Rolle. Die eingespeisten Kilowattstunden aus Freiflächenanlagen werden beispielsweise geringer vergütet, als die Dachanlage eines Einfamilienhauses. Dies unterstützt also in besonderem Maße die Installationen von kleineren Anlagen mit Privatleuten als Anlagenbetreiber.

Förderung von Solaranlagen durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ein weiteres staatliches Fördermittel für Solaranlagen. Hierbei liegt der Schwerpunkt besonders auf solarthermischen Kraftwerken. Sind die Anlagenbetreiber einer solarthermischen Solaranlage müssen Sie den Antrag auf Förderung binnen 6 Monaten nach der Inbetriebnahme einreichen. Für Unternehmen gilt diese Frist nicht. Sie müssen bereits vor dem Beginn der Installation den Antrag stellen. Eine Kombination dieses Fördermittels ist auch mit einem Kredit der KfW Bankengruppe möglich, so dass sich für den Anlagenbetreiber weitere Möglichkeiten der Finanzierung bieten.