Förderung für Solaranlagen in 2014

Solaranlagen werden unterschiedlich stark gefördert. Die Höhe der Fördergelder hängt vom Standort, der Anlagengröße, des Anlagenbetreibers und der Verwendung des erzeugten Solarstroms ab. Als Faustregel gilt, dass eine netzgekoppelte Solaranlage die höchste Vergütung erhält und somit einer Inselanlage nach Möglichkeit vorzuziehen ist, wenn das Ziel des Anlagenbetreibers eine möglichst hohe Gewinnspanne ist. Dies dürfte bei den meisten Interessenten von Solaranlagen zutreffend sein.

Hier geht´s zu den aktuellen Vergütungssätzen…

Bei dieser Form wird der erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom transformiert und dann durch einen Einspeisezähler in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der so erzeugte Strom steht dann den an das Netz angeschlossenen Verbrauchern zur Verfügung und der Stromlieferant muss entsprechend weniger Strom produzieren. Der Einspeisezähler zählt auf die Kilowattstunde genau, wie viel Strom eingespeist wurde. Die Vergütung erfolgt dann in Cent pro eingespeister kWh, die im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelt werden.

Rückblick: Die Förderung von eingespeistem Strom laut EEG im Jahr 2013

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschuss über die Photovoltaik Eispeisevergütung 2013.

Vergütung in Cent pro kWp.

 Bis 10 KW Bis 40 KW Bis 1000 KW 1 MW bis 10 MW
Ab 01.01.2013 16,86* /
17,17**
15,99* /
16,29**
14,27* /
14,53**
11,67* /
11,89**
Ab 01.02.201316,39* /
16,80**
 15,55* /
15,93**
13,87* /
14,21**
11,35* /
11,63**
Ab 01.03.201315,93* /
16,43**
15,11* /
15,58**
13,48* /
13,90**
11,03* /
11,37**
Ab 01.04.201315,48* /
16,06**
14,69* /
15,24**
13,10* /
13,59**
10,72* /
11,12**
Ab 01.05.201315,05* /
15,71**
14,28* /
14,91**
12,73* /
13,29**
10,42* /
10,88**
Ab 01.06.201314,63* /
15,37**
13,88* /
14,58**
12,38* /
13,00**
10,13* /
10,64**
Ab 01.07.201314,22* /
15,03**
13,49* /
14,26**
12,03* /
12,72**
9,84* /
10,40**
Ab 01.08.201313,82* /
14,70**
13,11* /
13,94**
11,69* /
12,44**
9,57* /
10,17**
Ab 01.09.201313,43* /
14,37**
12,74* /
13,64**
11,37* /
12,16**
9,30* /
9,95**
Ab 01.10.201313,06* /
14,06**
12,39* /
13,34**
11,05* /
11,89**
9,04* /
9,73**
Ab 01.11.201312,69*/
13,75**
12,04* /
13,04**
10,74* /
11,63**
8,79* /
9,52**
Ab 01.12.201312,34* /
13,45**
11,70* /
12,76**
10,44* /
11,38**
8,54* /
9,31**

*bei einem jährlich hochgerechneten Photovoltaik-Zubau von 8500Mwp

** bei einem jährlich hochgerechneten Photovoltaik-Zubau von 6000Mwp

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!

In der Tabelle werden die monatlich sinkenden Vergütungsätze deutlich. Im Sommer 2012 wurde das EEG unter anderem insofern überarbeitet, dass eine monatliche Degression von 1 % der Vergütungssätze festgelegt wurde.

Ergänzende Förderungen von Solaranlagen

Neben der Vergütung des eingespeisten Solarstroms in das Stromnetz stehen auch im Jahr 2013 noch weitere Förderprogramme für Solaranlagen zur Verfügung. Viele Banken bieten besonders günstige Kredite an, welche Investoren von Solaranlagen nutzen können. Als Beispiel kann die KfW Bankengruppe mit besonders attraktiven Angeboten aufwarten, die sich durch einen geringen Leitzins oder schwächere Bedingungen an den Kreditnehmer auszeichnen. Andere Banken, wie z.B. die DKB fordern auch öfters einen Anteil des Eigenkapitals von bis zu 30%.

Als Unternehmer profitieren Sie ebenfalls von den Förderprogrammen des Staates, der unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 % der Investitionssumme bezuschusst. Erforderlich dafür ist, dass es sich um einen Standort in den neuen Bundesländern handelt und das Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe kommt.

Förderung speziell für Solarthermie-Anlagen

Eine solarthermische Anlage ist mittlerweile eine sehr sinnvolle und effiziente Ergänzung im Bereich der Warmwasserbereitung und natürlich auch bei der Heizungsunterstützung. Um die anfangs hohen Kosten etwas abzumildern, kann man staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgelegt werden. Das Bafa-Programm besteht in gewissen Zuschüssen, die für Solaranlagen gezahlt werden und die dazu führen, dass sich eine Solaranlage wesentlich schneller amortisiert, als dies normalerweise der Fall wäre.

Die wichtigsten Informationen bezüglich der Bafa-Förderung für Solaranlagen

Der Antrag kann bis zu 6 Monate nach Betriebsbereitschaft gestellt werden
Der Vorteil an der Förderung einer Solaranlage durch das Bafa besteht darin, dass man den Antrag dafür nicht vor Beginn der Installation stellen muss, sondern noch 6 Monate nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft dafür Zeit hat. Neben dem Förderantrag müssen jedoch auch noch eine Fachunternehmererklärung und die Rechnung für die Anlage eingereicht werden, damit der Antrag positiv bewertet werden kann.

Dabei ist es wichtig, dass immer die aktuellsten Formulare genutzt werden, weil ein Antrag auf veralteten Formularen nicht zulässig ist. Ein weiterer Punkt, den man beachten sollte, besteht darin, dass nicht jede Solaranlage die Fördervoraussetzungen erfüllt und man sich deshalb vorher darüber informieren sollte.

Die Förderungsbeträge sind für verschiedene Fälle unterschiedlich hoch

Die Förderung für eine Solaranlage beinhaltet Zuschüsse, die je nach Verwendungszweck und Größe der Anlage differieren. So erhält man für eine Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung bis zu einer Größe von 40 Quadratmetern eine Förderung in Höhe von 60 Euro pro Quadratmeter, mindestens aber 410 Euro pro Anlage. Entscheidet man sich dafür, die Solaranlage für eine Kombination aus Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung einzusetzen, liegen die Förderungsbeträge höher.

In diesem Fall erhält man nämlich für Sonnenkollektoranlagen bis 40 Quadratmeter eine Förderung von 105 Euro pro Quadratmeter. Sollten die Solaranlagen zur Kombi-Nutzung eine größere Fläche als 40 Quadratmeter aufweisen und darüber hinaus über einen Pufferspeichervolumen von mindestens 100 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche verfügen, gibt es die normale Förderung von 105 Euro pro Quadratmeter bis zu einer Größe von 40 Quadratmeter und 65 Euro für jeden weiteren Quadratmeter Kollektorfläche. Erweiterungen von Solaranlagen werden bis zu einem Erweiterungsvolumen von 40 Quadratmetern mit 45 Euro pro neu installiertem Quadratmeter gefördert.

Es können verschiedene Bonusförderungen in Anspruch genommen werden

Zusätzlich zur Basisförderung kann man für seine Solaranlage gewisse Bonusförderungen in Anspruch nehmen, wenn man die Bedingungen dafür erfüllt. Diese sollen hier jetzt einzelnen vorgestellt werden.

Der Kesseltauschbonus wird gewährt, wenn man zusätzlich zur Installation der Solaranlage auch gleichzeitig einen Kesseltausch durchführen lässt. Der neue Kessel muss mit Brennwerttechnik ausgestattet sein und auf Basis von Öl oder Gas funktionieren, damit der Bonus in Höhe von 750 Euro bei Solaranlagen mit Heizungsunterstützung und 375 Euro bei Anlagen zur Warmwasserbereitung gewährt werden kann.

Die Förderung ist zudem nur zulässig, wenn zwischen der Installation der Solaranlage und dem Kesseltausch maximal 6 Monate Zeit liegen, innerhalb derer auch der Antrag auf beide Förderungen gestellt werden muss. Diese Art der Bonusförderung läuft nur noch für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt werden und sie ist nicht kumulativ zum Effizienzbonus.

Der regenerative Kombinationsbonus wird für die gleichzeitige Installation einer Solaranlage und einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe gezahlt. Wichtig hierbei ist natürlich, dass die Zusatzinstallation den Förderkriterien entspricht. Wie schon beim Kesseltausch darf zwischen der Solaranlageninstallation und der Installation von Biomasseanlage oder Wärmepumpe maximal ein Zeitraum von 6 Monaten liegen, innerhalb derer die separaten Anträge gestellt werden müssen.

Die Höhe der Förderung beträgt 750 Euro und auch dieser Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
Der Effizienzbonus ist eine der interessantesten Bonusförderungen für Solaranlagen, wobei auch die Voraussetzungen etwas hoch angesetzt sind.

Es muss für den Erhalt des Effizienzbonus nämlich ein besonders niedriger Primärenergiebedarf nachgewiesen werden:

  • Stufe 1: Häuser mit Baugenehmigungen vor 1995 dürfen den in der Energieeinsparverordnung angegebenen Transmissionswärmeverlust nicht überschreiten, dagegen müssen Häuser mit Baugenehmigung nach 1994 diesen gar um 30% unterschreiten.
  • Stufe 2: Häuser mit Baugenehmigungen vor 1995 müssen den in der EnEV Transmissionswärmeverlust um 30% unterschreiten und Häuser mit Baugenehmigung nach 1994 sogar um 45%.

Zudem müssen ein hydraulischer Abgleich und eine gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen werden.

Sollten all diese Voraussetzungen erfüllt sein, wird in Stufe 1 der 1,5 fache Satz der Basisförderung für Solaranlagen gewährt und in Stufe 2 gar der doppelte Satz.

Weitere zusätzliche Förderungen von Solaranlagen betreffen die Sonnenkollektor- und Umwälzpumpen, die in bei besonderer Beschaffenheit ebenfalls weitere Förderbeträge mit sich bringen. Werden beispielsweise besonders effiziente Sonnenkollektorpumpen mit permanent erregtem EC-Motor eingebaut werden, so erhält man pro Pumpe weitere 50 Euro. Besonders effizienter Umwälzpumpen führen nach dem Gesetz das freiwillige Energielabel Klasse A der Pumpenhersteller und können zu einer Sonderförderung von 200 Euro pro Heizungsanlage führen.

Beide Pumpen sind in der Fachunternehmererklärung aufzuführen und entsprechend zu erläutern. Darüber hinaus werden natürlich auch entsprechende Rechnungsformulare benötigt.