Förderung Photovoltaik: Was hat sich geändert

Der Bundesrat hat am 9.7.2010 der vom Vermittlungsausschuss ausgehandelten Übereinkunft zur Absenkung der Solarförderung zugestimmt. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird rückwirkend geändert. Die Kürzung der Solarförderung tritt somit zum 1.7.2010 in Kraft. Es ist eine Absenkung der Vergütung für den Solarstrom, welcher mittels Photovoltaikanlage erzeugt wird, zum 01.07.2010 und 01.10.2010 vorgesehen, somit ist die Änderung in zwei Stufen vorgesehen. Begründet wird die geminderte Förderung mit gesunkenen Kosten für die Solaranlagen. Im Jahr 2009 sind die Kosten für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage um durchschnittlich 30% gesunken. 2010 werden sie voraussichtlich um weitere 10-15% sinken. Es erfolgt eine Anpassung der Vergütungssätze an die Preis- und Kostenentwicklung.
Im Folgenden werden die einzelnen Anpassungen aufgeführt:

  • Die Vergütung für Dachanlagen und für Anlagen an Gebäuden sinken zum 1.7.2010 einmalig um 13% und bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, gibt es eine weitere Kürzung der Vergütung um weitere 3% und somit um insgesamt 16%. Eine erneute Absenkung der Vergütung um 9% kommt dann am 1.1.2011 zum Einsatz.
  • Die Photovoltaik Freiflächenanlagen sollen eine Absenkung um 12% zum 01.7.2010 erfahren. Bei Anlagen, die nach dem 30.09.2010 in Betrieb genommen werden, ist eine Kürzung um weitere 3% und damit insgesamt 15% vorgesehen.
  • Für Strom aus Konversionsflächen, also Anlagen auf Flächen früherer wirtschaftlicher und militärischer Nutzung wird die Vergütung nur um 8% sinken. Bei Anlagen, bei welchen die Inbetriebnahme nach dem 30.9.2010 liegt, erfolgt ebenfalls eine erneute Kürzung um 3% und damit um dann 11%.
  • Die Vergütung für erzeugten Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll gestrichen werden, wenn die Anlage nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen wird. Ausgenommen sind Photovoltaiknlagen, welche im Bereich von vor dem 1.1.2010 beschlossenen Bebauungsplänen zu finden sind. Diese Photovoltaikanlagen müssen jedoch bis spätestens zum Jahresende 2010 in Betrieb gehen.
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Freiflächen soll nun auch vergütet werden, wenn Sie nach 2014 in Betrieb genommen wurden. Dafür wird die Befristung der Vergütung von Freiflächenanlagen bis zum 1.1.2005 vollständig aufgehoben.
  • Es erfolgt eine Anpassung der Degression der Vergütungssätze an die Marktentwicklung. Dennoch wird das Ziel am jährlichen Markvolumen der solaren Strahlungsenergie auf ingesamt 3.000 Megawatt erhöht. Die Degression bleibt bei einem Zubau von 2.500 – 3.500 MW gleich und beträgt wie vorgesehen 9%.
  • Um stärkere Anreize zu schaffen, in Photovoltaikanlagen zu investieren, für Beteiber welche den erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen, werden künftig auch Photovoltaik Dachanlagen mit Leistungen von mehr als 800 kW von bisher 3,6 auf 8 Cent erhöht. Dieser für den Eigenverbrauch genutzte Strom wird mittels Zähler ermittelt und entsprechend subventioniert

Tipp! Infos zur aktuellen Förderung von Photovoltaikanlagen erhalten Sie hier.

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