Einspeisemanagement: Umstellung von Solaranlagen spätestens bis zum Jahresende

Im Rahmen des Energiemixes wird in Deutschland vermehrt auf erneuerbare Energien gesetzt. Solarstrom wird vom Staat im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert. Wer Strom mithilfe einer eigenen Photovoltaik-Anlage selbst produziert und diesen in das Stromnetz einspeist, der hat Anspruch auf eine sogenannte Einspeisevergütung, d. h. er erhält vom Betreiber des Stromnetzes einen Festbetrag als Vergütung pro ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Die Vergütung ist gestaffelt nach dem Betrag der Kilowattstunden. Daneben vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau  (KfW) auch Kredite für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und von Solarstromspeichern an.Einspeisemanagement für Photovoltaikanlagen

Teilnahme am Einspeisemanagement

Im Rahmen des Einspeisemanagements können die Netzbetreiber Photovoltaik-Anlagen aus der Ferne steuern, d. h. abregeln, an- oder ausschalten. Die Teilnahme am Einspeisemanagement ist für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen verpflichtend (§ 6, EEG); sie müssen ihre Anlagen dementsprechend technisch umrüsten; die Frist verstreicht am Ende des Jahres 2013. Ist bis dahin keine Umstellung erfolgt, entfällt die Einspeisevergütung. Betroffen sind diejenigen Anlagen mit einer Einspeiseleistung zwischen 30 und 100 Kilowatt. Bei kleineren Anlagen besteht die Möglichkeit, die Einspeiseleistung des Generators auf 70 % zu begrenzen; diese müssen dann nicht am Einspeisemanagement teilnehmen. Bei zusammengefasste Anlagen, d. h. dem Betrieb mehrerer Generatoren, wird die Leistung addiert. Hier ist die Teilnahme am Einpeisemanagement ebenfalls verpflichtend, wenn die Summe der produzierten Energie 30 Kilowattstunden überschreitet.

Wann sollten Anlagenbetreiber handeln?

Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sollten die technische Umstellung ihrer Anlage nicht zu weit ans Jahresende hinauszögern. Es ist zu bedenken, dass die Abwicklung eines entsprechenden Umrüstungsauftrages durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Um also sicherstellen, dass die Umrüstung bis zum Jahresende erledigt ist, sollte schleunigst gehandelt werden, denn die Einspeisevergütung wird im Jahr 2014 erst wieder gezahlt, wenn die technischen Voraussetzungen für das Einspeisemanagement geschaffen worden sind.

Kosten für die Betreiber der Solaranlagen

Die Kosten für die Umrüstung der Photovoltaik-Anlagen haben die Betreiber selbst zu zahlen. Dies betrifft ebenso Betreiber, die unter der Grenze von 30 Kilowattstunden liegen, müssen diese doch einen Wechselrichter umprogrammieren lassen, um die eingespeiste Leistung auf 70 % zu drosseln. Liegen sie insgesamt über 30 Kilowattstunden, dann gilt für sie genau wie für die anderen Betreiber, dass ein Rundsteuerempfänger am Einspeisezähler installiert werden muss, damit der Netzbetreiber die Anlage fernsteuern kann. Zu bedenken ist jedoch, dass die technischen Vorgaben der zahlreichen Netzbetreiber recht unterschiedlich sind; deshalb sollte sich ein Betreiber unbedingt an einen örtlichen Installationsfachmann wenden, damit genau diejenigen technischen Lösungen installiert werden, die der Netzbetreiber verlangt.

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