Preisgarantie für Photovoltaik-Strom: Ab Juli 2011 gibt es 15 % weniger Förderung für PV Anlagen

Nur mehr knapp acht Wochen haben Solarfirmen und Bauherren Zeit, ihre Photovoltaikanlage in Gang zu bringen – um zumindest die bislang noch sehr rentable Förderung in Form einer Preisgarantie von stattlichen 28,47 Cent je Kilowattstunde (bei Photovoltaikanlagen bis 30 KW Leistung) zu ergattern.

Wie es ab dem 1. Juli 2011 weiter geht, weiß bislang keiner so recht: Die Solarbranche befürchtet nach dem zuletzt durch die Atomkatastrophe in Japan erhofften Anstieg der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen nun einen massiven Rückgang in dieser Branche. Die Bauherren sind im Moment sehr verunsichert, denn mit der Senkung des garantierten Preises sinkt natürlich auch die Rendite einer Photovoltaikanlage deutlich spürbar.

Anlagenbetreiber, die ihre Photovoltaikanlage bis dato in Betrieb genommen haben, erhalten aktuell 28,47 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom, der durch die PV-Module erzeugt wird. Und das garantiert über einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme. Ab dem 1. Juli wird diese gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Vereinbarung um bis zu 15 % gekürzt. Damit können künftige Anlagenbetreiber nur mehr mit einer garantierten Einspeisevergütung von etwa 24,43 Cent je Kilowattstunde rechnen.

Ob die Anschaffung einer Photovoltaikanlage dann noch rentabel ist, ist fragwürdig. Immerhin natürlich sowieso dann, wenn es sich bei der geplanten Anlage um eine netzunabhängige Photvoltaikanlage handelt. Denn diese produziert ohnehin Strom für den Eigengebrauch. Von dieser Art der Stromerzeugung aus Sonnenlicht wurde bislang aufgrund der wesentlich aufwändigeren technischen Ausstattung – Akkumulatoren werden zur Speicherung des erzeugten Stroms notwendig – und damit verbundenen höheren Anschaffungskosten zwar abgesehen.

Nach einer Studie, untersucht von Stiftung Warentest, soll es für künftige Anlagenbetreiber, die sich für eine solche netzunabhängige Anlage entscheiden, zusätzlich zur Möglichkeit des Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms und dem damit erwarteten Rückgang der Abnehmer von Strom aus Energiekonzernen zusätzlich noch eine Vergütung geben.

Beispielhaft wurde ein Strompreis von 22 Cent je Kilowattstunde zugrunde gelegt, der angelehnt an die aktuelle Strompreisentwicklung, jährlich um drei Prozent ansteigt. Wird die Hälfte des aus der netzunabhängigen Photovoltaikanlage gewonnenen Stroms selbst verbraucht, wären damit noch immer acht Prozent Rendite möglich.
Vergleichbar mit der aktuellen Situation – hohe Vergütungspauschalen für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom – wäre dies eine nahezu gleichbleibende Entwicklung. Denn: Die Rendite einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage liegt aktuell ebenfalls bei sieben bis acht Prozent.

Schon vor vielen Jahren durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in das Leben gerufen, wurde die Anschaffung einer Photovoltaikanlage erst vor wenigen Jahren nach zahlreichen Überarbeitungen dieser Gesetzesgrundlage für Bauherren oder gewerbliche Anlagenbetreiber interessant. Ursprünglich vorgesehen mit einer jährlichen Minderung der Preisgarantie von nur drei bis fünf Prozent sorgte die rapide ansteigende Nachfrage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen in der jüngst vergangenen Zeit nun für den massiven Rückgang der Preisgarantie.

Das vorrangige Ziel dieses „Rückschritts“ ist dennoch nicht ein Rückgang der Anlagenbetreiber. Vielmehr sollen nun die Hersteller unter Druck gesetzt werden, Photovoltaikanlagen preisgünstiger herzustellen und anzubieten, um diese Branche wieder anzukurbeln.

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