Weniger Förderung für Photovoltaik
Für den durch Photovoltaikanlagen erzeugten Solarstrom erhalten die Betreiber ab nächstem Jahr eine geringere Einspeisevergütung. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde festgelegt, dass die installierte Photovoltaik- Leistung bis zum Jahre 2009 1.500 Megawatt bei entsprechender Förderung nicht überschreiten darf. Tatsächlich jedoch, wurden bis September 2009 laut Bundesnetzagentur etwa 2.340 Megawatt installierte Leistung verzeichnet. Aus dieser Differenz (840 Megawatt) resultiert die Absenkung der Förderung um ein Prozent.
Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt sinkt die Förderung ab 2010 um insgesamt neun Prozent. Solaranlagen, die noch in 2009 in Betrieb genommen werden bzw. der Solarstrom eingespeist wird, gibt es eine Vergütung von bis zu 43,01 Cent / kWh.