Private Photovoltaikanlagen-Betreiber sind Verbraucher

Laut neuestem BGH-Urteil sind Betreiber von Photovoltaikanlagen, welche überschüssigen, nicht selbst verbrauchten Solarstrom erzeugen und ins Netz einspeisen als Verbraucher anzusehen. Nach dem Steuerrecht sind die Einnahmen zwar wie bei einem Unternehmen, welches Einnahmen erzielt zu versteuern, jedoch zivilrechtlich kommen Betreiber kleiner PV-Anlagen in den Genuss des Verbraucherschutzes laut BGB.

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