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Ratgeber · Nach 20 Jahren

Direktvermarktung: Solarstrom an der Börse verkaufen

Wie die Marktprämie funktioniert, ab welcher Anlagengröße sich Direktvermarktung lohnt, was sie kostet und wann sie Pflicht wird.

Redaktion: René LindelaubStand 27. September 20263 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Statt der festen Vergütung können Sie Ihren Strom über einen Dienstleister an der Börse verkaufen und die Differenz zum EEG-Satz als Marktprämie bekommen. Für ein Hausdach lohnt sich das fast nie – für eine Halle schon.

Wie die Marktprämie funktioniert

Der Dienstleister verkauft Ihren Strom an der Börse. Weil der Börsenwert unter dem anzulegenden Wert des EEG liegt, zahlt der Netzbetreiber die Differenz – die Marktprämie. Unter dem Strich kommen Sie damit auf den EEG-Satz, zuzüglich einer Managementprämie von rund 0,4 Cent, abzüglich des Entgelts für den Dienstleister.

  1. Dienstleister wählen und Vertrag schließen – meist mit Laufzeit und Kündigungsfrist.
  2. Fernsteuerbarkeit herstellen. Die Anlage muss vom Direktvermarkter abregelbar sein; das erfordert Technik im Zählerschrank.
  3. Zuordnung zur Bilanzkreisgruppe des Dienstleisters, monatlich wechselbar.
  4. Abrechnung: Der Dienstleister zahlt den Börsenerlös, der Netzbetreiber die Marktprämie.

Wann es sich rechnet

Feste Vergütung oder DirektvermarktungJahreserlös im Vergleich. Bei kleinen Anlagen frisst das Dienstleisterentgelt den Vorteil der Managementprämie auf; erst bei großen Anlagen bleibt etwas übrig.feste EinspeisevergütungDirektvermarktung512 €509 €10 kWpHausdach1536 €1586 €30 kWpGewerbedach5157 €4899 €100 kWpHalle
Der Vorteil der Direktvermarktung ist die Managementprämie. Ihr steht ein festes Entgelt gegenüber – und feste Kosten wiegen bei kleinen Anlagen schwer.
Die Schwelle in einem Satz

Unterhalb von etwa 30 Kilowatt peak zehrt das Dienstleisterentgelt die Managementprämie auf. Ab 100 Kilowatt peak ist Direktvermarktung ohnehin vorgeschrieben – dazwischen liegt der Bereich, in dem sich Rechnen lohnt.

Pflicht, Wahl und Ausnahme

AnlagengrößeWas gilt
bis 100 kWpfeste Einspeisevergütung; Direktvermarktung ist freiwillig möglich
über 100 kWpDirektvermarktung ist vorgeschrieben, feste Vergütung entfällt
AusfallvermarktungNotlösung, wenn kein Dienstleister vermarktet – deutlich schlechter vergütet und nur für begrenzte Zeit zulässig
Die Schwelle von 100 Kilowatt peak bezieht sich auf die installierte Leistung, nicht auf die Einspeiseleistung. Mehrere Anlagen auf demselben Grundstück können zusammengerechnet werden.

Was Sie dabei verlieren und gewinnen

  • Gewinn: die Managementprämie und, bei guten Vermarktern, ein Anteil an höheren Erlösen in teuren Stunden.
  • Gewinn: Zugang zu Modellen, die den Speicher am Börsenpreis fahren – siehe dynamischer Tarif.
  • Verlust: Planungssicherheit. Bei negativen Preisen kann der Erlös in einzelnen Stunden unter null liegen; wie das verrechnet wird, steht im Vertrag.
  • Verlust: Einfachheit. Es kommt ein Vertragspartner, eine Abrechnung und eine technische Anforderung hinzu.
  • Bindung: Laufzeiten von ein bis fünf Jahren sind üblich. Der Wechsel zurück zur festen Vergütung ist monatlich möglich, solange Sie unter 100 Kilowatt peak liegen.

Häufige Fragen

Lohnt sich das für mein Einfamilienhaus?

Nein, praktisch nie. Bei einer 10-kWp-Anlage geht es um wenige Euro im Jahr, denen ein Vertrag, eine technische Nachrüstung und ein Entgelt gegenüberstehen.

Was ist mit negativen Preisen?

In der Direktvermarktung tragen Sie das Preisrisiko unmittelbar. Prüfen Sie, wie der Vertrag Stunden mit negativem Preis behandelt, siehe negative Strompreise.

Kann ich zurück zur festen Vergütung?

Ja, monatlich, solange Ihre Anlage unter 100 Kilowatt peak liegt. Der anzulegende Wert Ihres Inbetriebnahmejahres bleibt dabei erhalten.

Was passiert nach 20 Jahren?

Dann endet die Marktprämie, und es bleibt der reine Börsenerlös – siehe Förderende.

Mehr zur Einspeisevergütung

Quellen

  • § 20 und § 21 EEG – Direktvermarktung und Marktprämie
  • SMARD, Bundesnetzagentur – Marktwerte Solar
  • Entgelte: eigene Marktbeobachtung bei Direktvermarktern, Stand September 2026
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