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Schuko oder Wieland: welcher Stecker erlaubt ist

Was die Norm verlangt, warum der Schukostecker geduldet wird, wie viel Strom tatsächlich fließt und wann ein eigener Stromkreis nötig wird.

Redaktion: René LindelaubStand 27. September 20263 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Kaum eine Frage wurde beim Balkonkraftwerk länger diskutiert als diese – und kaum eine ist technisch so überschaubar. Es geht um 3,5 Ampere.

Wie viel Strom fließt überhaupt

Wie viel Strom fließt wirklichStromstärke in Ampere bei 230 Volt: Balkonkraftwerk mit 800 VA 3,5 A, Kühlschrank 0,5 A, Fernseher 0,4 A, Wasserkocher 8,7 A, Föhn 7,8 A – abgesichert ist der Stromkreis mit 16 A.3,5 ABalkonkraftwerk800 VA0,5 AKühlschrank0,4 AFernseher8,7 AWasserkocher7,8 AFöhn16 AAbsicherungdes Stromkreises
Bei 800 Voltampere und 230 Volt fließen 3,5 Ampere. Ein Wasserkocher zieht das Zweieinhalbfache aus derselben Steckdose – abgesichert ist der Stromkreis mit 16 Ampere.

Das ist der Kern der Sache: Die Einspeisung eines Balkonkraftwerks liegt weit unter dem, wofür ein Haushaltsstromkreis ausgelegt ist. Eine Überlastung der Leitung durch das Gerät selbst ist ausgeschlossen.

Das eigentliche Argument gegen Schuko

Es geht nicht um Überlastung, sondern um zwei andere Punkte. Erstens: Zieht man den Stecker unter Last, liegt an den Kontaktstiften kurzzeitig Spannung an – theoretisch berührbar. Praktisch schaltet der NA-Schutz im Wechselrichter binnen 0,2 Sekunden ab, und die Stifte sind in dieser Zeit noch im Kontakt.

Zweitens: Hängen an einem Stromkreis mehrere Einspeiser oder wird der Kreis zusätzlich stark belastet, kann die Summe theoretisch über die Absicherung gehen. Auch das ist bei einem Gerät je Wohnung kein realer Fall.

SchukoWieland
Zulässigin der Praxis geduldet, in der Produktnorm vorgesehenunstrittig, von der alten Anwendungsregel verlangt
Installationvorhandene Außensteckdose genügtElektrofachbetrieb, neue Dose, 100 bis 300 Euro
SicherheitNA-Schutz trennt in 0,2 Sekundenzusätzlich berührungssicherer Steckkontakt
Praxisganz überwiegend verbautselten, meist bei Neuinstallationen
Der Gesetzgeber hat sich mit dem Solarpaket I auf die Seite der Praxis gestellt: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und die Produktnorm für Steckersolargeräte sieht den Schukostecker ausdrücklich vor.
Was Sie praktisch tun sollten

Schukostecker verwenden, aber die Steckdose prüfen: fest sitzend, unbeschädigt, für den Außenbereich geeignet (IP44), und mit einem eigenen Stromkreis, an dem nicht gleichzeitig eine Waschmaschine und ein Heizlüfter hängen. Keine Mehrfachsteckdosenleiste, keine Kabeltrommel, keine Verlängerung mit dünnem Querschnitt.

Was sonst noch gilt

  • Nur ein Gerät je Stromkreis. Zwei Balkonkraftwerke an derselben Leitung sind nicht vorgesehen.
  • Kein zweites Verlängerungskabel. Die mitgelieferte Leitung ist auf den Stecker abgestimmt; jede Verlängerung erhöht den Widerstand und die Fehlerquellen.
  • Der FI-Schutzschalter bleibt zuständig. Ein Balkonkraftwerk hebelt ihn nicht aus; moderne Wechselrichter haben zusätzlich eine eigene Fehlerstromüberwachung.
  • Alte Zähler ohne Rücklaufsperre würden rückwärts laufen. Das ist seit der Anmeldung kein Thema mehr: Der Messstellenbetreiber tauscht sie kostenlos, siehe Anmelden.
  • Die Leitung zum Balkon sollte mindestens 1,5 Quadratmillimeter Querschnitt haben und UV-beständig sein, wenn sie im Freien liegt.

Häufige Fragen

Kann mein Vermieter eine Wieland-Dose verlangen?

Er kann sie zur Bedingung seiner Zustimmung machen, solange keine gesetzliche Regelung das ausschließt. Seit der Aufnahme von Steckersolargeräten in das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist die Position von Mietern allerdings deutlich stärker, siehe Mieter und Eigentümer.

Was ist, wenn die Steckdose innen liegt?

Kein Problem – die Leitung durch das gekippte Fenster oder eine Mauerdurchführung ist zulässig. Achten Sie nur darauf, dass sie nicht gequetscht wird.

Brauche ich einen eigenen Zähler?

Nein. Ein Balkonkraftwerk wird über den vorhandenen Zähler abgerechnet; der eingespeiste Teil wird schlicht nicht vergütet.

Darf ich den Stecker selbst anschließen?

Ja. Das Einstecken eines fertig konfektionierten Geräts in eine vorhandene Steckdose ist kein Eingriff in die Hausinstallation.

Mehr zum Balkonkraftwerk

Quellen

  • VDE-AR-N 4105 sowie die Produktnorm-Entwürfe zu Steckersolargeräten
  • Solarpaket I, in Kraft seit 16. Mai 2024 – Wegfall der Netzbetreibermeldung
  • DIN VDE V 0126-95 – Vornorm zu Steckersolargeräten
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