Photovoltaik versichern: was die Wohngebäudepolice abdeckt
Wohngebäudeversicherung, Photovoltaikpolice, Haftpflicht: welche Schäden wer zahlt, was eine eigene Police kostet und wann sie sich lohnt.
Die meisten Anlagen sind irgendwie versichert – nur selten so, wie die Betreiber denken. Die Wohngebäudeversicherung deckt einen Teil, aber nicht den Teil, der am häufigsten eintritt. Diese Seite sagt, wer wofür zahlt und wo die Lücken sind.
Wer zahlt wofür
| Schaden | Wohngebäudeversicherung | Photovoltaikpolice | Haftpflicht |
|---|---|---|---|
| Blitzschlag und Überspannung | meist ja, oft nur direkter Blitz | ja, auch indirekt | – |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel | meist ja | ja | – |
| Schneedruck | meist ja | ja | – |
| Feuer | ja | ja | – |
| Diebstahl vom Dach | selten | ja | – |
| Marderbiss, Tierverbiss | nein | ja | – |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit | nein | ja | – |
| Konstruktions- und Montagefehler | nein | teilweise | – |
| Ertragsausfall nach Schaden | nein | nur als Zusatz | – |
| Schaden, den die Anlage bei Dritten anrichtet | nein | nein | ja |
| Verschleiß und Alterung | nein | nein | – |

Die drei Verträge
- Wohngebäudeversicherung. Sie deckt die Anlage oft mit, weil sie fest mit dem Gebäude verbunden ist – aber nur gegen die Gefahren, die im Vertrag stehen: meist Feuer, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Leitungswasser. Überspannung ist häufig nur bei direktem Blitzeinschlag gedeckt, und der ist der seltenere Fall.
- Photovoltaikversicherung. Eine Allgefahrenversicherung: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sie umfasst Überspannung durch entfernte Blitze, Marderbiss, Bedienungsfehler und Diebstahl. Für eine 10-kWp-Anlage kostet sie meist 60 bis 150 Euro im Jahr.
- Betreiberhaftpflicht. Sie zahlt, wenn Ihre Anlage bei anderen Schaden anrichtet – ein gelöstes Modul auf dem Nachbarauto, ein Brand, der übergreift. Bei Anlagen auf dem selbst bewohnten Haus ist das meist in der Privathaftpflicht enthalten; fragen Sie nach und lassen Sie es sich bestätigen.
Rufen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung an und stellen Sie drei Fragen: Ist die Anlage mitversichert? Bis zu welcher Summe? Und ist Überspannung ohne direkten Blitzeinschlag gedeckt? Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Viele Versicherer nehmen die Anlage gegen einen kleinen Beitragszuschlag ausdrücklich auf – das ist meist günstiger als eine eigene Police.
Die Versicherungssumme
Versichert wird der Neuwert der Anlage, nicht der Zeitwert. Melden Sie deshalb die tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Montage – bei einer 8-kWp-Anlage also rund 11.700 Euro, nicht den Modulpreis. Wer zu niedrig meldet, bekommt im Schadensfall anteilig gekürzt.
Prüfen Sie nach einer Erweiterung oder der Nachrüstung eines Speichers, ob die Summe noch passt. Ein Speicher für 2.600 Euro ist ein erheblicher Anteil.
Ertragsausfall: brauchen Sie das?
Eine Ertragsausfallversicherung zahlt die entgangene Einspeisevergütung, während die Anlage steht. Für ein Einfamilienhaus lohnt sie selten: Bei 8.000 Kilowattstunden Jahresertrag und einem Ausfall von vier Wochen im Sommer stehen vielleicht 200 Euro entgangener Erlös einer jährlichen Prämie gegenüber. Für größere Anlagen mit Volleinspeisung sieht die Rechnung anders aus.
Häufige Fragen
Muss ich die Anlage überhaupt versichern?
Eine Pflicht gibt es nicht. Angesichts von 60 bis 150 Euro im Jahr für eine Anlage im Wert von über zehntausend Euro ist die Frage aber eher, warum nicht. Die Haftpflicht ist der wichtigere Teil – ohne sie haften Sie persönlich.
Zahlt die Versicherung auch bei Montagefehlern?
Die Photovoltaikpolice teilweise, die Wohngebäudeversicherung nicht. Der erste Ansprechpartner ist ohnehin der Betrieb: Montagefehler sind ein Mangel, und dafür gilt die Gewährleistung – siehe Mängel erkennen.
Ändert sich etwas, wenn ich einspeise?
Ja, in der Haftpflicht. Wer Strom ins Netz einspeist, handelt streng genommen unternehmerisch. Die meisten Privathaftpflichtverträge schließen Anlagen bis 30 Kilowatt peak auf dem eigenen Wohnhaus ausdrücklich ein – prüfen Sie es nach.
Was ist mit dem Balkonkraftwerk?
Steckersolargeräte sind in der Regel über den Hausrat abgedeckt, solange sie nicht fest verbaut sind. Auch hier gilt: nachfragen und bestätigen lassen, siehe Balkonkraftwerk.
Mehr zum Schutz Ihrer Anlage
- Blitz- und Überspannungsschutz – die häufigste Schadensursache
- Brandschutz – was stimmt und was Legende ist
- Schnee und Schneelast – Tragfähigkeit, Ertragsausfall, Schneefanggitter
- Diebstahl – wie oft es vorkommt und was hilft
- Mängel erkennen – Hotspots, Mikrorisse, PID
- Wartung – was nötig ist und was verkauft wird
- Reinigung – wann sie sich lohnt – und wann nicht
Quellen
- Schadensverteilung: Auswertung von Schadensmeldungen der Sachversicherer, Stand 2026 – gerundete Anteile, keine repräsentative Erhebung
- Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung (VGB) und marktübliche Bedingungswerke für Photovoltaikversicherungen
- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung 20.08.2026 – technische Lebensdauer und Ausfallursachen