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Themenwelt

PV-Anlage verkaufen: was eine alte Anlage noch wert ist

Alte Photovoltaikanlage verkaufen, abbauen lassen oder gegen eine neue tauschen: was realistisch zu holen ist, was der Rückbau kostet und wer was übernimmt.

Stand 19. Oktober 2026 · 4 Ratgeber in dieser Themenwelt

Für Gebrauchtwagen gibt es eine Stelle, bei der man den Wagen eingibt, einen Termin bekommt und alles erledigt ist. Für Photovoltaik gibt es das nicht. Dabei stehen jedes Jahr mehr Leute vor genau dieser Frage: Die Förderung läuft aus, der Wechselrichter macht Geräusche, das Dach soll neu gedeckt werden – und niemand sagt einem, was die Anlage noch wert ist und wer sie abholt.

Diese Seite beantwortet beides, und am Ende steht keine Schätzung aus dem Internet, sondern ein Fachbetrieb, der sich die Anlage ansieht.

Anlage beschreiben, Einschätzung bekommen

Sieben Fragen, etwa zwei Minuten. Sie bekommen Ihre Einschätzung innerhalb von 24 Stunden per E-Mail – als Spanne, mit der Herleitung dazu. Eine feste Zahl nennt Ihnen vorher niemand seriös.

Schritt 1 von 8

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    Beides ist möglich – auch beides zugleich.

Die Nutzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich; es entstehen keine Kosten und es kommt kein Kaufvertrag zustande. Wir kaufen selbst nichts an – wir vermitteln an Fachbetriebe und finanzieren uns über ein Entgelt, das diese für vermittelte Anfragen zahlen. Welche Betriebe Ihre Angaben erhalten, sehen Sie im Formular, bevor Sie es absenden. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Was eine alte Anlage wirklich wert ist

Die unangenehme Antwort zuerst: Die Module sind fast nichts mehr wert. Neue Module kosten im Einkauf so wenig, dass für gebrauchte kaum ein Markt bleibt. Wer mit der Vorstellung in das Gespräch geht, für eine 20 Jahre alte 5-kWp-Anlage einen nennenswerten Betrag zu bekommen, wird enttäuscht.

Die gute Antwort danach: Die Anlage ist nicht kaputt. Kristalline Module verlieren nach den Langzeitmessungen des Fraunhofer ISE im Mittel etwa ein halbes Prozent Leistung im Jahr. Nach zwanzig Jahren liefert die Anlage also noch rund neunzig Prozent – sie produziert weiter, nur wird der Strom nicht mehr vergütet wie vorher.

Leistung einer Solaranlage über dreißig JahreBei 0,5 Prozent Leistungsverlust im Jahr liefert eine Anlage nach 20 Jahren noch rund 90 Prozent und nach 30 Jahren noch rund 86 Prozent ihrer Nennleistung.0 %38 %77 %115 %01020300: 100 %10: 95 %20: 90 %30: 86 %Jahre nach Inbetriebnahme
Deshalb ist „alt“ bei Photovoltaik kein technischer, sondern ein wirtschaftlicher Begriff. Was endet, ist die Vergütung, nicht die Anlage.

Der Wert steckt deshalb woanders – und zwar an vier Stellen:

  • Im Wechselrichter und im Speicher. Beides hat einen Zweitmarkt, weil es als Ersatzteil gebraucht wird. Ein Speicher von 2019 ist deutlich mehr wert als die Module, die daneben hängen.
  • Im eingesparten Abbau. Wer ohnehin neu baut, braucht Gerüst, Monteur und Entsorgung nur einmal. Das ist bares Geld, taucht aber nie als „Ankaufpreis“ auf, sondern als niedrigerer Preis für die neue Anlage.
  • Im Netzanschluss. Zählerplatz, Leitungsweg und Anmeldung bestehen bereits. Bei einem Neubau auf einem Dach ohne Anlage ist das ein eigener Posten.
  • Im Strom selbst. Jede Kilowattstunde, die Sie statt einzuspeisen selbst verbrauchen, ist 35,00 Cent wert statt 7,70 Cent Vergütung – und nach dem Förderende statt rund 3,8 Cent Marktwert.

Wie sich daraus eine Zahl ergibt – Modulpreisindex, Abzug für Demontage, Restwert der Komponenten –, steht unter Was ist meine Anlage noch wert?.

Warum hier keine Preise stehen

Jede Zahl, die wir Ihnen ohne Blick auf Ihre Anlage nennen würden, wäre geraten. Baujahr, Modultyp, Zustand des Wechselrichters und die Frage, ob jemand überhaupt in Ihre Gegend fährt, verändern das Ergebnis um ein Vielfaches. Wir sammeln die Angaben, ordnen sie ein und sagen Ihnen eine Spanne mit Begründung. Den Preis macht der Betrieb vor Ort.

Die zwei Wege – und welcher für wen passt

Weg A: verkaufen und abbauenWeg B: neu bauen, alt anrechnen
Wann sinnvollDach wird saniert, Gebäude verkauft, oder die Anlage störtDach ist in Ordnung und Sie wollen weiter Solarstrom
Was passiertEin Betrieb baut ab, entsorgt fachgerecht und meldet abAlte Anlage runter, neue drauf – in einem Termin
Was Sie bekommenRestwert der Komponenten abzüglich AbbaukostenNiedrigeren Preis für die neue Anlage, weil Abbau und Anschluss schon da sind
Typisches ErgebnisOft eine Zahl nahe null; bei Speicher und jungem Wechselrichter mehrDeutlich mehr Ertrag auf derselben Fläche
Was danach istThema erledigtWieder zwanzig Jahre Anlage – zur Vergütung siehe unten
Beides geht auch zusammen: Ein Teil der Fläche wird neu belegt, der Rest abgebaut. Im Formular können Sie „weiß ich noch nicht“ wählen – dann rechnen die Betriebe beide Wege.

Der zweite Weg ist der häufigere, und er ist auch der, bei dem am meisten zu holen ist. Moderne Module bringen auf derselben Fläche deutlich mehr Leistung als die Generation von 2005. Wer sein Dach nicht anfassen muss, verdoppelt den Ertrag oft, ohne einen Quadratmeter mehr zu belegen.

Die Frage, an der alles hängt

Wenn Sie eine alte Anlage durch eine neue ersetzen: Bekommt die neue dann zwanzig Jahre lang die heutige Einspeisevergütung – oder erbt sie das Inbetriebnahmedatum der alten und damit deren Restlaufzeit?

Sie erbt das alte Datum. Die Clearingstelle EEG|KWKG – die vom Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Stelle für Streitfragen zum EEG – legt in ihren Häufigen Rechtsfragen 100 und 141 dar: Ersetzende Module übernehmen bis zur Höhe der ersetzten Leistung Inbetriebnahmedatum, Vergütungshöhe und verbleibende Vergütungsdauer der alten Anlage. Die ersetzten Module verlieren ihren Zahlungsanspruch dauerhaft. Einen Anspruch nach heutigem Satz kann nur der Leistungsanteil erhalten, der über die alte Leistung hinausgeht – und diese Regel steht seit dem 16. Mai 2024 unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission.

Was in den meisten Ratgebern steht, ist falsch

Die Behauptung, eine modernisierte Ü20-Anlage sei einer Neuanlage gleichgestellt und habe wieder zwanzig Jahre Anspruch, findet sich vielfach – sie hält der Darstellung der Clearingstelle nicht stand. Bei einer 10-kWp-Anlage geht es über zwanzig Jahre um einen fünfstelligen Betrag. Lassen Sie sich die Einordnung deshalb vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen, bevor die alte Anlage vom Dach kommt. Die Einzelheiten samt Rechtslage nach Zeitraum stehen unter Repowering.

Wie die Vergütung heute gestaffelt ist – 7,70 Cent bei Überschuss-, 12,22 Cent bei Volleinspeisung für die ersten 10 Kilowatt – steht unter Einspeisevergütung. Was ohne jeden Umbau nach zwanzig Jahren passiert, steht unter Förderende.

Abbau und Entsorgung: wer was übernimmt

Solarmodule sind Elektrogeräte im Sinne des ElektroG. Für Sie als Privatperson heißt das vor allem eins: Sie werden sie los, ohne dafür zu zahlen. Altmodule aus privaten Haushalten nehmen die kommunalen Sammelstellen kostenlos an. Was Geld kostet, ist nicht die Entsorgung, sondern der Weg dorthin – Gerüst, Demontage, Transport.

  1. Die Demontage macht ein Fachbetrieb. Die Anlage muss vorher freigeschaltet werden; Gleichstromleitungen stehen auch bei bewölktem Himmel unter Spannung.
  2. Die Abmeldung gehört dazu: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Wer sie vergisst, bleibt dort als Betreiber geführt. Ein Betrieb, der ordentlich arbeitet, erledigt das mit.
  3. Gewerbliche Anlagen fallen unter andere Regeln als private – dort trägt der Hersteller oder der Vertreiber die Rücknahme. Welcher Fall vorliegt, hängt an der Anlage, nicht am Dach.

Was der Abbau kostet, in welcher Reihenfolge er abläuft und wer welche Abmeldung übernimmt, steht unter Abbau und Entsorgung. Was aus Glas, Aluminium und Silizium tatsächlich wird, unter Recycling von Solarmodulen.

Warum das Thema gerade jetzt kommt

Das EEG vergütet zwanzig Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Die Anlagen des ersten großen Ausbaus laufen deshalb seit einigen Jahren aus der Förderung, und die Jahrgänge werden größer: Baden-Württemberg veröffentlicht die Zahlen als einziges Land fortlaufend.

Anlagen, die in Baden-Württemberg aus der EEG-Vergütung fallenIn Baden-Württemberg fielen von 2021 bis 2024 zusammen rund 30.000 Anlagen aus der Vergütung, 2025 kamen 10.600 dazu, 2026 folgen etwa 15.500.30.0002021 bis 2024zusammen10.600202515.5002026
Und das ist erst der Anfang: Ab 2029 erreichen die Boom-Jahrgänge ab 2009 das Förderende. Bundesweit liegen die Zahlen um ein Vielfaches höher.

Für Sie bedeutet das zweierlei. Erstens sind Sie nicht der Erste – die Betriebe kennen den Fall inzwischen. Zweitens wird es nicht ruhiger: Wer ohnehin vorhat, in den nächsten Jahren etwas zu machen, trifft jetzt auf mehr freie Kapazität als in fünf Jahren.

Wie wir arbeiten

  • Wir kaufen nichts an. Wir sind ein Vergleichsportal, kein Händler. Ihre Angaben gehen an Fachbetriebe, die abbauen, entsorgen oder neu bauen – und nur mit Ihrer Einwilligung.
  • Wir nennen keine Fantasiepreise. Sie bekommen eine Spanne mit Stand-Datum und der Begründung dazu. Was am Ende gezahlt wird, bestätigt der Betrieb nach einem Blick auf die Anlage.
  • Sie zahlen nichts. Die Betriebe zahlen uns ein Entgelt für vermittelte Anfragen. Deshalb steht im Formular, bevor Sie absenden, welche Betriebe Ihre Angaben bekommen.
  • Höchstens drei Betriebe. Nicht zehn Anrufe, sondern eine überschaubare Zahl – und nur telefonisch, wenn Sie das eigens angekreuzt haben.

Häufige Fragen

Was bekomme ich für meine alte Anlage?

Für die Module meist sehr wenig, oft nahe null – neue Module sind im Einkauf zu billig, als dass gebrauchte einen nennenswerten Preis erzielen. Wert hat vor allem ein noch junger Wechselrichter oder ein Speicher. Der größere Hebel liegt fast immer darin, die Fläche neu zu belegen, statt die alte Anlage zu verkaufen.

Kann ich die Anlage einfach weiterlaufen lassen?

Ja. Nach dem Förderende nimmt der Netzbetreiber den Strom weiter ab und vergütet den Jahresmarktwert – derzeit rund 3,8 Cent statt 7,70 Cent. Diese Auffangregelung gilt bis Ende 2032. Mehr dazu unter Förderende.

Was kostet der Abbau?

Das hängt an Dachform, Höhe, Gerüstbedarf und Anlagengröße und reicht von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Deshalb nennen wir hier keine Zahl: Eine Pauschale wäre für den einen zu hoch und für den anderen zu niedrig. Wird im selben Termin neu gebaut, fällt der Posten meist weitgehend weg.

Muss ich für die Entsorgung zahlen?

Als Privatperson nicht. Altmodule aus privaten Haushalten nehmen die kommunalen Sammelstellen nach dem ElektroG kostenlos an. Kosten entstehen durch Demontage und Transport, nicht durch die Entsorgung selbst.

Behalte ich meine Einspeisevergütung, wenn ich die Module tausche?

Bis zur Höhe der ersetzten Leistung ja – mit dem alten Satz und der alten Restdauer, nicht mit neuen zwanzig Jahren. So stellt es die Clearingstelle EEG|KWKG dar. Für den Leistungsanteil darüber kann ein Anspruch nach heutigem Satz bestehen, derzeit aber nur unter beihilferechtlichem Vorbehalt. Einzelheiten unter Repowering.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben gehen an höchstens drei Fachbetriebe, und nur wenn Sie das Häkchen gesetzt haben. Welche Betriebe das sind, sehen Sie vor dem Absenden. Angerufen werden Sie nur, wenn Sie das zusätzlich erlaubt haben. Alles Weitere in der Datenschutzerklärung.

Mehr zum Thema

Quellen

  • Fraunhofer ISE, PV20plus – Langzeitverhalten und Degradation von Modulen nach 20 Jahren
  • § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG – Auffangregelung für ausgeförderte Anlagen bis Ende 2032
  • § 3 Nr. 30 EEG – Begriff der Inbetriebnahme, maßgeblich für die Vergütungshöhe
  • ElektroG – Rücknahme von Altgeräten; Altmodule aus privaten Haushalten über die kommunalen Sammelstellen
  • top agrar und pv magazine – Zahlen zum Förderende in Baden-Württemberg und zum Repowering
  • Clearingstelle EEG|KWKG, Häufige Rechtsfrage 141 und Nr. 100 – Vergütung beim Ersetzen von Modulen, Rechtslage nach Zeitraum (zuletzt geprüft 21.09.2026)
  • SMARD, Bundesnetzagentur – Jahresmarktwert Solar
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