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Ratgeber · Betrieb

Wartung der Photovoltaikanlage: was nötig ist

Sichtprüfung, Ertragskontrolle, Wechselrichtertausch: was eine Anlage wirklich braucht, was ein Wartungsvertrag kostet und wann er sich lohnt.

Redaktion: René LindelaubStand 26. September 20263 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Eine Photovoltaikanlage hat keine beweglichen Teile. Entsprechend wenig gibt es zu warten – und entsprechend viel wird verkauft. Diese Seite trennt beides.

Laufende Kosten einer 10-kWp-AnlageEuro im Jahr: Wartungsvertrag 180, auf vier Jahre umgelegte Einzelprüfung 80, Rücklage für den Wechselrichtertausch 110, Versicherung 90.180 €Wartungsvertragjährlich80 €Einzelprüfungauf vier Jahre umgelegt110 €Rücklage Wechsel-richtertausch90 €Versicherung
Die laufenden Kosten einer Hausdachanlage bewegen sich zusammen bei rund 1,5 Prozent der Investition im Jahr. Der Wartungsvertrag ist davon der Posten, den man am ehesten streichen kann.

Was Sie selbst tun sollten

  • Einmal im Monat auf die Ertragsdaten schauen. Das ist die wirksamste einzelne Maßnahme. Ein ausgefallener String fällt sonst erst bei der Jahresabrechnung auf – dann sind Monate verloren.
  • Einmal im Jahr den Soll-Ist-Vergleich. Erwarteter Ertrag aus dem Ertragsrechner gegen den Zählerstand.
  • Einmal im Jahr vom Boden aus hinsehen. Verschobene Module, lose Kabel, Vogelnester unter den Modulen, ein rot gewordenes Anzeigefenster am Überspannungsschutz.
  • Nach jedem Sturm oder Hagel nachsehen. Nicht aufs Dach steigen – vom Boden oder aus dem Nachbarfenster, gern mit Fernglas oder Teleobjektiv.
Fachkraft misst mit einem Messgerät an einem Solarmodul
Fachkraft misst mit einem Messgerät an einem Solarmodul · Foto: Fotolia, Bildarchiv solarstromerzeugung.de

Was der Fachbetrieb tun sollte – und wie oft

Die Norm für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen empfiehlt eine Prüfung alle vier Jahre. Für ein Einfamilienhaus ist das ein vernünftiger Takt. Geprüft werden Befestigungen, Kabelführung, Steckverbinder, Schutzeinrichtungen und der Isolationswiderstand.

Sinnvoll sind zusätzlich zwei Termine mit Anlass: eine Prüfung im vierten oder fünften Jahr, also vor Ablauf der Gewährleistung, und eine Thermografie nach etwa zehn Jahren.

Was ein Wartungsvertrag kostet – und was er meist enthält

Übliche Verträge liegen bei 150 bis 300 Euro im Jahr und enthalten eine jährliche Sichtprüfung sowie eine Fernüberwachung. Rechnen Sie nach: Über zwanzig Jahre sind das 3.000 bis 6.000 Euro – ein Drittel bis die Hälfte des Wechselrichterpreises für eine Leistung, die Sie zum größten Teil selbst erbringen können. Für ein Einfamilienhaus lohnt sich stattdessen die Einzelbeauftragung alle vier Jahre.

Der einzige planbare Austausch

Der Wechselrichter ist das Bauteil mit begrenzter Lebensdauer. Übliche Garantien laufen fünf bis zwölf Jahre, der Tausch fällt meist nach zehn bis fünfzehn Jahren an und kostet rund 1.000 bis 1.500 Euro für eine Anlage im Einfamilienhaus. Legen Sie diesen Betrag von Anfang an beiseite – unsere Rechner rechnen ihn ein, siehe Wirtschaftlichkeit.

Was nicht nötig ist

  • Jährliche Reinigung. Regen erledigt das meiste – siehe Reinigung.
  • Jährliche Thermografie. Einmal nach zehn Jahren und bei konkretem Verdacht genügt.
  • Modulversiegelungen und Beschichtungen. Für den Nutzen gibt es keine belastbaren Belege, für das Risiko, die Antireflexschicht zu beschädigen, schon.
  • Ein Austausch „vorsorglich noch funktionierender“ Bauteile. Ein Wechselrichter, der läuft, wird nicht besser, wenn man ihn vorher ersetzt.

Häufige Fragen

Ist Wartung vorgeschrieben?

Eine gesetzliche Pflicht für private Anlagen gibt es nicht. Manche Versicherer verlangen allerdings eine regelmäßige Prüfung als Voraussetzung für die Deckung – lesen Sie Ihre Bedingungen, siehe Versicherung.

Darf ich selbst aufs Dach?

Rechtlich ja, ratsam nein. Stürze vom Dach sind die häufigste schwere Verletzung rund um Photovoltaik, und die Gleichstromseite steht bei Licht immer unter Spannung. Arbeiten an der Anlage gehören in Fachhände.

Was kostet eine Einzelprüfung?

Für ein Einfamilienhaus meist 150 bis 300 Euro – also etwa so viel wie ein Jahresbeitrag für einen Wartungsvertrag, aber eben nur alle vier Jahre.

Wie erkenne ich einen unnötigen Wartungsvorschlag?

An drei Merkmalen: Er kommt unaufgefordert, er nennt keinen konkreten Befund, und er verweist auf eine angebliche Pflicht. Lassen Sie sich den Befund zeigen, bevor Sie beauftragen.

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Quellen

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