Partnerbedingungen für Fachbetriebe
Partnerbedingungen für Fachbetriebe: Leistung, Preise, Reklamation, Datenschutzpflichten und Kündigung der Anfragenvermittlung.
Diese Bedingungen gelten für die Vermittlung von Anfragen an Fachbetriebe durch Solarstromerzeugung.de, Inhaber René Lindelaub, Alte Krakauer Straße 29, 14776 Brandenburg an der Havel. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1. Gegenstand der Leistung
- Wir vermitteln Kontaktanfragen von Interessenten, die ein Formular auf solarstromerzeugung.de ausgefüllt und der Weitergabe an namentlich genannte Betriebe zugestimmt haben.
- Geschuldet ist die Übermittlung der Anfrage, nicht das Zustandekommen eines Auftrags, ein bestimmter Auftragswert oder eine bestimmte Abschlussquote.
- Wir prüfen Anfragen auf Plausibilität und filtern erkennbaren Spam. Eine Bonitätsprüfung, eine Prüfung der Ernsthaftigkeit oder der Richtigkeit der Angaben findet nicht statt und wird nicht geschuldet.
- Eine Anfrage geht entweder an bis zu drei Betriebe (geteilt) oder an einen Betrieb allein (exklusiv). Welche Betriebe infrage kommen, richtet sich nach Einsatzgebiet, Leistungsspektrum und Anfrageprofil.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen besteht nicht.
2. Preise und Abrechnung
- Geteilte Anfrage: 59 Euro. Exklusive Anfrage: 149 Euro. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die ersten drei vermittelten Anfragen eines neuen Partnerbetriebs sind kostenfrei. Danach werden weitere Anfragen nur berechnet, wenn der Betrieb die Fortsetzung ausdrücklich bestätigt hat. Ein automatisch kostenpflichtig werdendes Abonnement gibt es nicht.
- Abgerechnet wird monatlich zum Monatsende über die im abgelaufenen Monat übermittelten Anfragen. Die Rechnung enthält eine Aufstellung aller Anfragen mit Datum, Anfragenummer und Postleitzahl.
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB).
- Ein monatliches Höchstkontingent kann vereinbart werden; darüber hinausgehende Anfragen werden nicht übermittelt und nicht berechnet.
3. Reklamation von Anfragen
Eine Anfrage wird auf Reklamation gutgeschrieben, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt und die Reklamation innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übermittlung in Textform unter Angabe der Anfragenummer bei uns eingeht:
- Die Kontaktdaten sind nachweislich unzutreffend oder nicht erreichbar (mindestens zwei dokumentierte Kontaktversuche per E-Mail an unterschiedlichen Tagen).
- Die Anfrage ist eine Dublette einer bereits berechneten Anfrage derselben Person.
- Der Ort des Vorhabens liegt außerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets.
- Das angefragte Vorhaben gehört nicht zum vereinbarten Leistungsspektrum des Betriebs.
- Die Anfrage ist erkennbar nicht ernsthaft (Testeintrag, offensichtliche Falschangaben).
Kein Reklamationsgrund ist, dass der Interessent sich anders entschieden hat, nicht antwortet, ein anderes Angebot annimmt oder das Vorhaben verschiebt.
4. Pflichten des Fachbetriebs
- Reaktionszeit: Rückmeldung an den Interessenten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
- Zweckbindung: Die übermittelten Daten dürfen ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage verwendet werden.
- Keine Weitergabe: Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine Überlassung der Daten an Dritte ist unzulässig.
- Keine weitergehende Werbung: Newsletter, Kaltakquise oder Werbung über die konkrete Anfrage hinaus sind ohne eigene Einwilligung des Interessenten unzulässig.
- Telefonische Kontaktaufnahme nur, wenn in der übermittelten Anfrage ausdrücklich vermerkt ist, dass die Person dem zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ist das nicht der Fall, ist ausschließlich per E-Mail zu antworten.
- Eigene Informationspflicht: Der Betrieb ist für die übermittelten Daten eigenständig Verantwortlicher und informiert den Interessenten spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme nach Art. 14 DSGVO.
- Löschung: Die Daten sind zu löschen, sobald der Auftrag abgeschlossen ist oder nicht zustande kommt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Von uns weitergeleitete Widerrufe sind unverzüglich umzusetzen.
- Qualifikation: Der Betrieb sichert zu, die für die angebotenen Leistungen erforderlichen Qualifikationen, Eintragungen und Versicherungen zu besitzen.
- Freistellung: Verstößt der Betrieb gegen diese Pflichten, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird ausdrücklich nicht geschlossen: Der Betrieb verarbeitet die Daten für eigene Zwecke und ist dafür selbst verantwortlich.
5. Laufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen Ziffer 4 vor. Bereits übermittelte Anfragen sind unabhängig von der Kündigung zu vergüten.
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Auftragsabschlüsse oder die Richtigkeit der von Interessenten gemachten Angaben ist ausgeschlossen.
7. Änderungen, Schlussbestimmungen
- Änderungen dieser Bedingungen teilen wir mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, endet die Zusammenarbeit zum Änderungszeitpunkt.
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Brandenburg an der Havel; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zur Zusammenarbeit: partner@solarstromerzeugung.de. Die Konditionen im Überblick stehen auf der Seite für Fachbetriebe.
Stand: 23. September 2026. Maßgeblich ist die bei Übermittlung einer Anfrage jeweils veröffentlichte Fassung.