Direktvermarktung: Solarstrom an der Börse verkaufen
Wie die Marktprämie funktioniert, ab welcher Anlagengröße sich Direktvermarktung lohnt, was sie kostet und wann sie Pflicht wird.
Statt der festen Vergütung können Sie Ihren Strom über einen Dienstleister an der Börse verkaufen und die Differenz zum EEG-Satz als Marktprämie bekommen. Für ein Hausdach lohnt sich das fast nie – für eine Halle schon.
Wie die Marktprämie funktioniert
Der Dienstleister verkauft Ihren Strom an der Börse. Weil der Börsenwert unter dem anzulegenden Wert des EEG liegt, zahlt der Netzbetreiber die Differenz – die Marktprämie. Unter dem Strich kommen Sie damit auf den EEG-Satz, zuzüglich einer Managementprämie von rund 0,4 Cent, abzüglich des Entgelts für den Dienstleister.
- Dienstleister wählen und Vertrag schließen – meist mit Laufzeit und Kündigungsfrist.
- Fernsteuerbarkeit herstellen. Die Anlage muss vom Direktvermarkter abregelbar sein; das erfordert Technik im Zählerschrank.
- Zuordnung zur Bilanzkreisgruppe des Dienstleisters, monatlich wechselbar.
- Abrechnung: Der Dienstleister zahlt den Börsenerlös, der Netzbetreiber die Marktprämie.
Wann es sich rechnet
Unterhalb von etwa 30 Kilowatt peak zehrt das Dienstleisterentgelt die Managementprämie auf. Ab 100 Kilowatt peak ist Direktvermarktung ohnehin vorgeschrieben – dazwischen liegt der Bereich, in dem sich Rechnen lohnt.
Pflicht, Wahl und Ausnahme
| Anlagengröße | Was gilt |
|---|---|
| bis 100 kWp | feste Einspeisevergütung; Direktvermarktung ist freiwillig möglich |
| über 100 kWp | Direktvermarktung ist vorgeschrieben, feste Vergütung entfällt |
| Ausfallvermarktung | Notlösung, wenn kein Dienstleister vermarktet – deutlich schlechter vergütet und nur für begrenzte Zeit zulässig |
Was Sie dabei verlieren und gewinnen
- Gewinn: die Managementprämie und, bei guten Vermarktern, ein Anteil an höheren Erlösen in teuren Stunden.
- Gewinn: Zugang zu Modellen, die den Speicher am Börsenpreis fahren – siehe dynamischer Tarif.
- Verlust: Planungssicherheit. Bei negativen Preisen kann der Erlös in einzelnen Stunden unter null liegen; wie das verrechnet wird, steht im Vertrag.
- Verlust: Einfachheit. Es kommt ein Vertragspartner, eine Abrechnung und eine technische Anforderung hinzu.
- Bindung: Laufzeiten von ein bis fünf Jahren sind üblich. Der Wechsel zurück zur festen Vergütung ist monatlich möglich, solange Sie unter 100 Kilowatt peak liegen.
Häufige Fragen
Lohnt sich das für mein Einfamilienhaus?
Nein, praktisch nie. Bei einer 10-kWp-Anlage geht es um wenige Euro im Jahr, denen ein Vertrag, eine technische Nachrüstung und ein Entgelt gegenüberstehen.
Was ist mit negativen Preisen?
In der Direktvermarktung tragen Sie das Preisrisiko unmittelbar. Prüfen Sie, wie der Vertrag Stunden mit negativem Preis behandelt, siehe negative Strompreise.
Kann ich zurück zur festen Vergütung?
Ja, monatlich, solange Ihre Anlage unter 100 Kilowatt peak liegt. Der anzulegende Wert Ihres Inbetriebnahmejahres bleibt dabei erhalten.
Was passiert nach 20 Jahren?
Dann endet die Marktprämie, und es bleibt der reine Börsenerlös – siehe Förderende.
Mehr zur Einspeisevergütung
- Das EEG – wer zahlt, wer bekommt, was sich ändert
- Voll- oder Überschusseinspeisung – welche Variante für wen rechnet
- Einspeisebegrenzung – 70, 60 und 50 Prozent und was sie kosten
- Abrechnung – wie das Geld kommt und was auf der Gutschrift steht
- Negative Strompreise – wann die Vergütung entfällt
- Förderende nach 20 Jahren – was der Netzbetreiber dann noch zahlt
Quellen
- § 20 und § 21 EEG – Direktvermarktung und Marktprämie
- SMARD, Bundesnetzagentur – Marktwerte Solar
- Entgelte: eigene Marktbeobachtung bei Direktvermarktern, Stand September 2026