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Ratgeber · Im System

Wärmepumpe mit Photovoltaik betreiben

Wärmepumpe mit Photovoltaik: Förderkalender der KfW mit sinkenden Sätzen ab Februar 2027, realistischer Solaranteil und Planungstipps.

Redaktion: René LindelaubStand 23. September 20263 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Wärmepumpe und Photovoltaik passen gut zusammen: Die Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme, die Solaranlage liefert einen Teil dieses Stroms selbst. Wer beides kombiniert, erhöht den Eigenverbrauch deutlich – und sollte den Förderkalender kennen, denn die Zuschüsse sinken ab Februar 2027 halbjährlich.

Förderung: die Sätze und ihr Zeitplan

Den Zuschuss für den Heizungstausch gibt es bei der KfW (Produkt 458). Er setzt sich zusammen aus:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent – für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie funktionstüchtiger Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent – bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Mit Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze einmalig um 10.000 Euro.

Obergrenze: 70 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Als förderfähige Kosten zählt die KfW für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro.

Antrag gestellt abKlimageschwindigkeitsbonusHöchstbetrag 1. Wohneinheit
heute16 %28.000 €
01.02.202712 %27.250 €
01.08.20278 %26.500 €
01.02.20284 %25.750 €
01.08.2028entfällt25.000 €
Der Bonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 Euro. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026.

Reihenfolge beachten: Der Zuschuss muss vor Vorhabenbeginn beantragt werden. Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb darf vorher geschlossen werden – aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist. Wer ohne diese Bedingung beauftragt, verliert die Förderung.

Wie viel Solarstrom die Wärmepumpe wirklich nutzt

Ehrlich gerechnet: Der Wärmebedarf ist im Winter am höchsten, die Solarernte im Sommer. Ein großer Teil des Heizstroms kommt deshalb weiter aus dem Netz. Trotzdem lohnt sich die Kombination, weil die Wärmepumpe ganzjährig läuft – für Warmwasser auch im Sommer – und weil sie ein flexibler Verbraucher ist, der sich in sonnige Stunden legen lässt.

  • Warmwasser im Sommer: Die Bereitung lässt sich fast vollständig auf die Mittagsstunden legen.
  • Vorausschauendes Heizen: Viele Wärmepumpen können die Heizkurve anheben, wenn Überschuss da ist, und das Gebäude als Speicher nutzen.
  • Vorhandene Anlage: Ein nachgerüsteter Batteriespeicher hilft über die Abendstunden.
  • Pufferspeicher: Er entkoppelt Erzeugung und Verbrauch – oft günstiger als ein zusätzlicher Batteriespeicher.
  • Dynamischer Stromtarif: Wärmepumpen sind ideale Kandidaten, weil sie planbar und verschiebbar sind. Siehe dynamischer Stromtarif.

Worauf es bei der Planung ankommt

  • Heizlast berechnen lassen statt über den Daumen zu schätzen – eine zu große Wärmepumpe taktet und verbraucht mehr.
  • Vorlauftemperatur senken: große Heizflächen, abgeglichene Heizkörper, gedämmte Leitungen.
  • Jahresarbeitszahl vergleichen: Sie sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom entstehen.
  • PV-Anlage passend auslegen: Mit Wärmepumpe steigt der Strombedarf deutlich – oft lohnt eine größere Anlage und ein größerer Speicher.
  • Schnittstelle prüfen: Wärmepumpe, Wechselrichter und Energiemanagement müssen miteinander sprechen können.

Wer nur Warmwasser braucht, findet die Alternativen unter Warmwasser mit Photovoltaik. Für beides zusammen gibt es Fachbetriebe, die Photovoltaik und Wärmepumpe aus einer Hand planen. Angebote anfragen – im Formular können Sie „Wärmepumpe mit Photovoltaik“ auswählen.

Quellen

Keine Förderberatung im Einzelfall: Maßgeblich sind die Richtlinie BEG EM und die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

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