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Ratgeber · Aktuelle Regeln

Voll- oder Überschusseinspeisung: welche Variante sich rechnet

Wann die höhere Volleinspeisevergütung den Eigenverbrauch schlägt – mit der Schwelle, ab der sich das Blatt wendet, und den Regeln für den Wechsel.

Redaktion: René LindelaubStand 27. September 20263 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Die Volleinspeisung bringt mit 12,22 Cent deutlich mehr je Kilowattstunde als die Überschusseinspeisung mit 7,70. Trotzdem ist sie für die meisten Haushalte die schlechtere Wahl – und zwar schon ab einem sehr kleinen Eigenverbrauch.

Die beiden Varianten

ÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
Was passiertSie verbrauchen selbst, nur der Rest geht ins NetzDer gesamte Ertrag geht ins Netz, Sie beziehen weiter aus dem Netz
Vergütung bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Wert je selbst genutzter kWh35,0 ct gesparter Bezug–
ZählerZweirichtungszählerzusätzlicher Zähler für die Erzeugung
Wechsel möglichjährlich zum 1. Dezember für das Folgejahrjährlich zum 1. Dezember für das Folgejahr
Maßgeblich ist § 48 Abs. 2a EEG. Die Wahl gilt für ein Kalenderjahr und muss dem Netzbetreiber vor Beginn des Jahres mitgeteilt werden.

Wo die Schwelle liegt

Jahreserlös nach EigenverbrauchsanteilErlös einer 10-kWp-Anlage mit 9.500 Kilowattstunden in Euro, nach Eigenverbrauchsanteil: bei 0 Prozent 732 gegen 1.161 Euro, bei 10 Prozent 991 gegen 1.161 Euro, bei 20 Prozent 1.250 gegen 1.161 Euro, bei 30 Prozent 1.510 gegen 1.161 Euro, bei 40 Prozent 1.769 gegen 1.161 Euro, bei 50 Prozent 2.028 gegen 1.161 Euro.ÜberschusseinspeisungVolleinspeisung732 €1161 €0 %991 €1161 €10 %1250 €1161 €20 %1510 €1161 €30 %1769 €1161 €40 %2028 €1161 €50 %
Jahreserlös einer 10-kWp-Anlage mit 9.500 Kilowattstunden Ertrag. Die goldene Säule gewinnt, sobald ein nennenswerter Teil des Stroms im Haus bleibt.

Die beiden Varianten sind gleichauf, wenn rund 17 Prozent des Ertrags selbst verbraucht werden. Darüber gewinnt die Überschusseinspeisung, darunter die Volleinspeisung. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Haushalt ohne Speicher kommt auf 25 bis 35 Prozent, mit Speicher auf 55 bis 70 – siehe Eigenverbrauch und Autarkie.

Warum die Schwelle so niedrig liegt

Weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde 35,0 Cent wert ist – mehr als das Vierfache der Überschussvergütung und fast das Dreifache der Volleinspeisung. Der Aufschlag von 4,52 Cent, den die Volleinspeisung bringt, wiegt das schnell nicht mehr auf.

Für wen sich Volleinspeisung lohnt

  • Zweithäuser und Ferienhäuser mit sehr geringem Verbrauch.
  • Scheunen-, Garagen- und Stalldächer ohne eigenen Verbrauch in der Nähe.
  • Dächer, die deutlich größer sind als der Bedarf – dann lohnt sich häufig eine Aufteilung: eine Anlage im Überschussbetrieb für den Haushalt, eine zweite in Volleinspeisung auf der Restfläche.
  • Wer aus baulichen Gründen nicht selbst verbrauchen kann, etwa bei getrennten Zählerkreisen im Mehrparteienhaus.

In allen anderen Fällen ist die Überschusseinspeisung die richtige Wahl – und sie wird mit jeder Strompreiserhöhung eindeutiger, weil dann der gesparte Bezug steigt, während die Vergütung fest bleibt.

Zwei Anlagen auf einem Dach

Das EEG lässt zu, auf demselben Gebäude eine Anlage im Überschussbetrieb und eine zweite in Volleinspeisung zu betreiben. Beide brauchen eigene Zähler und eigene Anmeldungen, und der Aufwand ist spürbar – lohnend wird er erst, wenn die Restfläche groß genug für mehrere Kilowatt peak ist. Rechnen Sie es mit dem Wirtschaftlichkeitsrechner für beide Teilanlagen getrennt durch.

Häufige Fragen

Kann ich jedes Jahr wechseln?

Ja. Die Wahl gilt jeweils für ein Kalenderjahr; die Mitteilung an den Netzbetreiber muss vor dem 1. Dezember des Vorjahres vorliegen. Der Vergütungssatz selbst bleibt dabei der Ihres Inbetriebnahmejahres.

Verliere ich bei Volleinspeisung den Nullsteuersatz?

Nein. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG hängt am Gebäude, nicht an der Betriebsform.

Was passiert im Volleinspeisebetrieb mit dem Haushaltsstrom?

Den beziehen Sie vollständig aus dem Netz und zahlen dafür den normalen Tarif. Genau das ist der Grund, warum sich die Variante selten rechnet.

Gilt die höhere Vergütung auch nach 20 Jahren?

Nein. Nach Ablauf der Förderdauer endet jede feste Vergütung, siehe Förderende.

Mehr zur Einspeisevergütung

Quellen

  • § 48 Abs. 2a EEG – Volleinspeisung und jährliche Wahlmöglichkeit
  • Bundesnetzagentur – anzulegende Werte für Inbetriebnahmen 2026
  • Strompreis: Bundesnetzagentur, Haushaltstarife Stand September 2026
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