Einspeisebegrenzung: was 70, 60 und 50 Prozent wirklich kosten
Warum die Wirkleistung begrenzt wird, wie viel Ertrag das kostet, wann Sie betroffen sind und wie Sie den Verlust fast vollständig vermeiden.
Eine Einspeisebegrenzung klingt nach einem Drittel weniger Strom. Sie kostet aber nur einen Bruchteil davon – weil eine Anlage ihre Nennleistung an sehr wenigen Stunden im Jahr überhaupt erreicht.
Warum überhaupt begrenzt wird
An sonnigen Mittagen speisen alle Anlagen einer Straße gleichzeitig ein. Das Netz ist für Verbrauch ausgelegt, nicht für Rückspeisung in dieser Höhe. Die Wirkleistungsbegrenzung kappt die Spitze am Netzanschlusspunkt – nicht dauerhaft, sondern in genau den Stunden, in denen sie anfällt.
Neuanlagen unterliegen seit dem Solarspitzengesetz einer Begrenzung auf 60 Prozent, solange kein intelligentes Messsystem installiert ist und die Anlage nicht steuerbar angebunden wurde. Mit Smart Meter und Steuerbarkeit entfällt die pauschale Kappung; stattdessen kann der Netzbetreiber im Bedarfsfall gezielt eingreifen. Bestandsanlagen tragen teils noch die alte 70-Prozent-Regel.
Was die Kappung kostet
Der Grund für die kleinen Zahlen: Eine 10-kWp-Anlage erreicht selbst an einem klaren Julitag nur rund 8,6 Kilowatt – nicht 10. Module liefern ihre Nennleistung nur unter Prüfbedingungen bei 25 Grad; im Sommer sind sie 50 bis 70 Grad warm. Im Dezember kommt dieselbe Anlage an einem klaren Tag auf 2,4 Kilowatt.
| Begrenzung | Verlust im Jahr | Anteil am Ertrag | Wert bei 7,70 ct |
|---|---|---|---|
| Kappung bei 70 % | 108 kWh | 1,1 % | 8 € |
| Kappung bei 60 % | 299 kWh | 3,1 % | 23 € |
| Kappung bei 50 % | 675 kWh | 7,1 % | 52 € |
Wie Sie den Verlust vermeiden
- Intelligentes Messsystem einbauen lassen. Damit entfällt die pauschale Kappung; Sie haben seit 2025 einen Anspruch darauf, siehe Smart Meter.
- Verbrauch in die Mittagsstunden verlegen. Was der Haushalt in der Spitze selbst zieht, wird gar nicht erst gekappt – und ist obendrein 35,0 statt 7,70 Cent wert.
- Einen Speicher betreiben. Er nimmt genau die Mittagsspitze auf, um die es geht, siehe Speicher.
- Ost-West statt Süd ausrichten. Zwei flachere Spitzen am Vormittag und am Nachmittag statt einer hohen am Mittag – der Jahresertrag sinkt leicht, die Kappung entfällt fast vollständig.
- Die Anlage leicht überbelegen und den Wechselrichter kleiner wählen: Die Kappung passiert dann im Gerät und kostet dasselbe, die schwachen Stunden werden aber besser genutzt.
Was § 14a EnWG damit zu tun hat
Nichts – und das wird oft verwechselt. Die Einspeisebegrenzung betrifft die Erzeugung, § 14a EnWG die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Wallbox und aus dem Netz ladende Speicher. Beides sind Eingriffe des Netzbetreibers, aber an entgegengesetzten Enden. Die Einzelheiten stehen unter § 14a EnWG.
Häufige Fragen
Bekomme ich den gekappten Strom vergütet?
Nein. Was nicht eingespeist wird, wird auch nicht vergütet. Eine Entschädigung gibt es nur bei einer angeordneten Abregelung durch den Netzbetreiber nach § 14 EEG, nicht bei der pauschalen Begrenzung.
Merke ich die Kappung im Alltag?
Nur in der Ertragsanzeige, und dort als abgeschnittene Spitze an wenigen Sommertagen. Im Haushalt ändert sich nichts.
Lohnt sich ein Smart Meter allein deswegen?
Bei einer 10-kWp-Anlage geht es um 23 Euro im Jahr aus dem 60-Prozent-Fall. Der Messstellenbetrieb kostet ähnlich viel. Rechnen Sie es durch – zusammen mit einem dynamischen Tarif sieht die Rechnung anders aus.
Gilt die Begrenzung auch für Balkonkraftwerke?
Nein. Steckersolargeräte bis 800 Voltampere sind davon nicht betroffen, siehe Balkonkraftwerk.
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Quellen
- Solarspitzengesetz, in Kraft seit 25. Februar 2025
- § 9 und § 14 EEG – technische Vorgaben und Einspeisemanagement
- § 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- SMARD, Bundesnetzagentur