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Ratgeber · Nach 20 Jahren

Förderende nach 20 Jahren: was der Netzbetreiber noch zahlt

Was mit einer Anlage nach Ablauf der EEG-Vergütung passiert, welche Erlöse bleiben und welcher Weg sich rechnet – mit Vergleich der drei Möglichkeiten.

Redaktion: René LindelaubStand 27. September 20264 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Nach zwanzig Jahren plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres endet die feste Vergütung. Die Anlage läuft weiter, meist noch mit über 80 Prozent ihrer ursprünglichen Leistung – nur bringt jede eingespeiste Kilowattstunde jetzt statt einer festen Vergütung nur noch den Marktwert von wenigen Cent.

Was sich genau ändert

Während der FörderungNach dem Förderende
Vergütung je eingespeister kWh7,70 ct, festJahresmarktwert Solar, rund 3,8 ct, schwankend
Abnahmepflichtjaja, als Auffangregelung bis Ende 2032
Wert je selbst genutzter kWh35,0 ct35,0 ct – unverändert
Anmeldungbesteht fortbesteht fort, keine Neuanmeldung nötig
Technischer Zustandmeist unauffälligWechselrichter oft am Ende seiner Lebensdauer
Der Bruch ist groß: Die Einspeisung verliert rund die Hälfte ihres Werts, der Eigenverbrauch behält ihn vollständig. Genau daraus folgt, was zu tun ist.

Die drei Wege

Was eine Altanlage nach dem Förderende einbringtJahreserlös einer 20 Jahre alten 10-kWp-Anlage mit noch 8.300 Kilowattstunden Ertrag: Weiter einspeisen zum Marktwert 221 Euro, Eigenverbrauch auf 50 % erhöhen 1.610 Euro, Mit Speicher auf 70 % 2.128 Euro.221 €Weiter einspeisenzum Marktwert1.610 €Eigenverbrauchauf 50 % erhöhen2.128 €Mit Speicherauf 70 %
Gerechnet für eine 10-kWp-Anlage, die nach zwanzig Jahren noch 8.300 statt 9.500 Kilowattstunden liefert. Der Unterschied zwischen dem ersten und dem dritten Weg ist der Faktor 9,6.
  • Weiter einspeisen. Der einfachste Weg: nichts tun. Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiterhin ab und vergütet den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale. Diese Auffangregelung gilt bis Ende 2032.
  • Eigenverbrauch erhöhen. Der wirksamste Hebel ohne große Investition: Warmwasser elektrisch, Wallbox mit Überschussladen, Verbrauch in die Mittagsstunden. Jede so verschobene Kilowattstunde ist statt 3,8 plötzlich 35,0 Cent wert.
  • Speicher nachrüsten. Jetzt rechnet er sich deutlich besser als während der Förderung, weil die Alternative – Einspeisung – nur noch wenige Cent bringt. Die Rechnung steht unter Speicher nachrüsten.
Warum der Speicher erst jetzt lohnt

Während der Förderung konkurriert eine gespeicherte Kilowattstunde mit 7,70 Cent Einspeisevergütung; der Speicher muss also 27,3 Cent Differenz verdienen. Nach dem Förderende konkurriert sie nur noch mit 3,8 Cent Marktwert – die Differenz steigt auf 31,2 Cent. Das ist ein Drittel mehr, und es entscheidet bei vielen Geräten über das Vorzeichen, siehe Speicherkosten.

Der technische Blick

  • Module: meist unauffällig. Anlagen aus den frühen 2000er Jahren liefern häufig noch über 80 Prozent – lassen Sie den Ertrag mit einer Kennlinienmessung prüfen, bevor Sie über Rückbau nachdenken.
  • Wechselrichter: das kritische Bauteil. Nach zwanzig Jahren ist er am Ende seiner Lebensdauer und Ersatzteile sind meist nicht mehr zu bekommen. Ein neues Gerät kostet 1.200 bis 2.500 Euro und lohnt sich, wenn die Module noch gut sind.
  • Verkabelung und Steckverbinder: der häufigste Ort für Alterungsschäden. Eine Sichtprüfung mit Thermografie kostet wenig und erspart Ärger.
  • Zähler: bleibt, wie er ist. Eine Neuanmeldung ist nicht nötig.

Wann sich ein Neubau lohnt

Ein Rückbau und Neubau bringt moderne Module mit deutlich höherer Leistung auf derselben Fläche. Dagegen steht der volle Anschaffungspreis. Die Rechnung geht auf, wenn die Altanlage klein ist und die Dachfläche nicht ausnutzt – zum Beispiel bei einer 4-kWp-Anlage von 2006 auf einem Dach, das heute 10 Kilowatt peak tragen würde. Rechnen Sie beide Varianten im Wirtschaftlichkeitsrechner durch.

Ein Modultausch bringt keine neuen zwanzig Jahre

Die verbreitete Aussage, eine modernisierte Ü20-Anlage sei einer Neuanlage gleichgestellt, hält der Darstellung der Clearingstelle EEG|KWKG nicht stand: Ersetzende Module übernehmen bis zur Höhe der ersetzten Leistung Inbetriebnahmedatum, Vergütungshöhe und Restdauer der alten Anlage (Häufige Rechtsfragen 100 und 141). Vergütung nach heutigem Satz kann nur der Leistungsanteil darüber bekommen – und das derzeit nur unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt. Einzelheiten unter Repowering; die Einordnung Ihres Falls gehört vorher schriftlich vom Netzbetreiber bestätigt.

Wenn Sie ohnehin über Abbau oder Austausch nachdenken: Unter PV-Anlage verkaufen beschreiben Sie die Anlage in sieben Fragen und bekommen binnen 24 Stunden eine Einschätzung – wahlweise für den Verkauf, den Abbau oder eine neue Anlage mit Anrechnung der alten. Vorher nachlesen: was die Anlage noch wert ist, was der Abbau kostet und was beim Modultausch mit der Vergütung passiert.

Häufige Fragen

Wann genau endet die Förderung?

Am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres nach der Inbetriebnahme. Eine Anlage von Mai 2007 wurde also bis Ende 2027 vergütet – das Inbetriebnahmejahr zählt nicht mit.

Muss ich etwas tun?

Nein. Ohne Ihr Zutun greift die Auffangregelung, und der Netzbetreiber zahlt den Jahresmarktwert. Wer mehr will, muss aktiv werden.

Kann ich den Strom an Nachbarn verkaufen?

Grundsätzlich ja, praktisch aufwendig: Es braucht Messkonzept, Lieferantenpflichten und Abrechnung. Für einzelne Haushalte lohnt es sich selten.

Was passiert nach 2032?

Die Auffangregelung ist befristet. Was danach gilt, ist offen – wir führen jede Änderung mit Datum im Änderungsmonitor.

Mehr zur Einspeisevergütung

Quellen

  • § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG – Auffangregelung für ausgeförderte Anlagen
  • § 3 Nr. 30 EEG – Begriff der Inbetriebnahme, maßgeblich für die Vergütungshöhe
  • SMARD, Bundesnetzagentur – Jahresmarktwert Solar
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) in der Fassung vom Mai 2026
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