Zum Inhalt springen
Kostenlose Beratung: 03381 2689168 Sie sind Fachbetrieb für Photovoltaik? Partner werden und Anfragen erhalten
Angebote vergleichen
Ratgeber · Grundlagen

Was ein Balkonkraftwerk kostet und wann es bezahlt ist

Preise 2026 nach Ausstattung, die jährliche Ersparnis, die Amortisationszeit und die laufenden Kosten, die selten jemand nennt.

Redaktion: René LindelaubStand 27. September 20263 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Ein Balkonkraftwerk ist die einzige Form von Photovoltaik, bei der die Anschaffung unter tausend Euro bleibt. Damit ist auch die Rechnung einfach – sie hat genau zwei Größen: den Preis und die selbst verbrauchte Kilowattstunde.

Preise 2026

AusstattungPreisBezahlt nach
einfaches Set, zwei Module, Wechselrichter, Schukostecker350 €2,0 Jahren
Markengerät mit Halterung für die Brüstung500 €2,8 Jahren
Set mit vier Modulen und stärkerem Wechselrichter700 €3,9 Jahren
Set mit Speicher, 1 bis 1,5 Kilowattstunden1.100 €6,2 Jahren
Preise inklusive Mehrwertsteuer; seit 2023 gilt der Nullsteuersatz, die genannten Beträge sind Endpreise. Amortisation bei einer Ersparnis von 178 Euro im Jahr aus dem Bezugsfall unter Ertrag.
Nach wie vielen Jahren ist es bezahltBei einer Ersparnis von 178 Euro im Jahr: 350 Euro nach 2,0 Jahren, 500 Euro nach 2,8 Jahren, 700 Euro nach 3,9 Jahren, 1.100 Euro nach 6,2 Jahren.2 J350 €2,8 J500 €3,9 J700 €6,2 J1.100 €
Die Amortisationszeit hängt fast allein am Kaufpreis – die Ersparnis ist bei gleicher Aufstellung nahezu identisch, weil der Wechselrichter ohnehin bei 800 Voltampere begrenzt.

Was sich wirklich rechnet

Die Ersparnis ist nicht der Ertrag, sondern der selbst verbrauchte Teil davon. Im Bezugsfall sind das 510 von 784 Kilowattstunden. Die übrigen 274 Kilowattstunden fließen ins Netz und bringen nichts – Steckersolargeräte werden in aller Regel nicht vergütet.

Die Kilowattstunde, die verschenkt wird

Rund 35 Prozent des Ertrags gehen unvergütet ins Netz. Das ist kein Fehler des Geräts, sondern der Preis der Einfachheit: Wer dafür eine Vergütung will, braucht einen Zweirichtungszähler, eine Anmeldung als Erzeugungsanlage und einen Netzbetreibervertrag – Aufwand, der bei 274 Kilowattstunden im Jahr in keinem Verhältnis steht. Der bessere Hebel ist, den Eigenanteil zu erhöhen.

Laufende Kosten

  • Keine Zählermiete, keine Grundgebühr. Ein Balkonkraftwerk verändert Ihren Stromvertrag nicht.
  • Zählertausch: kostenlos. Hat Ihr Haus noch eine Ferraris-Scheibe ohne Rücklaufsperre, tauscht der Messstellenbetreiber sie – auf seine Kosten, siehe Anmelden.
  • Versicherung: meist über die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgedeckt. Fragen Sie nach und lassen Sie es sich schriftlich geben – das kostet nichts.
  • Wartung: keine. Gelegentliches Abwischen bringt ein paar Prozent, mehr ist nicht nötig.
  • Wechselrichter hält 10 bis 15 Jahre, Ersatz kostet 120 bis 250 Euro. Die Module halten länger.

Förderung

Bundesweit gibt es keine. Zahlreiche Städte und einige Länder zahlen Zuschüsse zwischen 50 und 200 Euro, oft gedeckelt und schnell ausgeschöpft. Prüfen Sie vor dem Kauf die Seite Ihrer Kommune – nachträgliche Anträge werden fast überall abgelehnt. Den Überblick zur Photovoltaikförderung insgesamt finden Sie unter Förderung.

Häufige Fragen

Lohnt sich das billigste Set?

Meist ja, rein rechnerisch – der Ertrag hängt am Wechselrichter, und der ist bei 800 Voltampere überall gleich begrenzt. Der Unterschied liegt bei Halterung, Garantie und Nachweisen, siehe Kauf.

Wie sicher ist die Ersparnis von 178 Euro?

Sie hängt am Strompreis und an Ihrer Grundlast. Steigt der Strompreis, steigt sie mit. Liegt Ihre Grundlast unter 200 Watt, sinkt sie – rechnen Sie den eigenen Fall im Rechner durch.

Muss ich die Ersparnis versteuern?

Nein. Eigenverbrauch ist kein Einkommen. Und da Sie nichts einspeisen und vergütet bekommen, entsteht auch keine unternehmerische Tätigkeit, siehe Steuer.

Was ist es nach zehn Jahren noch wert?

Wirtschaftlich nichts mehr – es hat sich bis dahin bezahlt und liefert weiter. Der Gebrauchtmarkt für Steckersolargeräte ist klein; rechnen Sie nicht mit einem Restwert.

Mehr zum Balkonkraftwerk

Quellen

  • Preise: eigene Marktbeobachtung gängiger Sets, Stand September 2026
  • § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
  • Rechenmodell: identisch mit dem Balkonkraftwerk-Rechner
Angebote vergleichen