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Ratgeber · Was sich ändert

Änderungsmonitor: was sich wann für Photovoltaik geändert hat

Jede Regeländerung für Photovoltaik im Eigenheim seit 2022 – mit Datum, Inhalt, Betroffenen und Quelle. Gepflegte Chronik, neueste Änderung zuerst.

Redaktion: René LindelaubStand 26. September 20266 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Wer wissen will, welche Regeln für seine Anlage gelten, braucht nicht den aktuellen Stand, sondern den Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Genau daran scheitern die meisten Ratgeber: Sie beschreiben, was heute gilt, und schweigen darüber, was gestern galt. Diese Seite ist der Versuch, das zu ändern.

12dokumentierte Änderungen seit 2022
11davon in Kraft
1als Entwurf angekündigt
monatlichwird diese Seite geprüft
Die Änderungen der letzten JahreZeitleiste: Juli 2022 Die EEG-Umlage entfällt – Finanzierung aus dem Bundeshaushalt; Jan. 2023 Nullsteuersatz beim Kauf, Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp; Mai 2024 Solarpaket I: 800 Voltampere für Steckersolargeräte, Meldung vereinfacht; Jan. 2025 Anspruch auf ein intelligentes Messsystem, dynamische Tarife für alle Anbieter; Feb. 2025 Solarspitzengesetz: 60 Prozent Kappung ohne Smart Meter, keine Vergütung bei negativen Preisen; Okt. 2024 Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme in BGB und WEG; geplant 2027 Neues Vergütungsmodell für Neuanlagen – Entwurf, noch nicht beschlossen.Juli 2022Die EEG-Umlage entfällt – Finanzierung aus dem BundeshaushaltJan. 2023Nullsteuersatz beim Kauf, Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWpMai 2024Solarpaket I: 800 Voltampere für Steckersolargeräte, Meldung vereinfachtJan. 2025Anspruch auf ein intelligentes Messsystem, dynamische Tarife für alle AnbieterFeb. 2025Solarspitzengesetz: 60 Prozent Kappung ohne Smart Meter, keine Vergütung bei negativen PreisenOkt. 2024Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme in BGB und WEGgeplant 2027Neues Vergütungsmodell für Neuanlagen – Entwurf, noch nicht beschlossen
Sieben Änderungen in vier Jahren – und die achte ist im Entwurf. Wer heute plant, plant in einem Rahmen, der sich zuletzt im Schnitt alle sieben Monate verschoben hat.

Warum es diese Seite gibt

Für eine Photovoltaikanlage gilt das Recht des Tages, an dem sie in Betrieb gegangen ist – bei der Vergütung sogar für zwanzig Jahre. Wer 2023 gebaut hat, lebt mit anderen Regeln als jemand, der 2026 baut. Ratgeberseiten werden dagegen überschrieben: Was gestern galt, ist morgen gelöscht.

Wir schreiben hier nichts um. Jede Änderung bleibt mit ihrem Datum stehen, auch wenn sie längst überholt ist. Wer wissen will, was für seine Anlage gilt, sucht das Inbetriebnahmejahr und liest von dort nach unten.

Wie wir diese Seite pflegen

Wir prüfen monatlich und nach jeder Gesetzesänderung. Jeder Eintrag nennt die Rechtsgrundlage; bei Entwürfen steht die Drucksache dabei und der Eintrag ist als Entwurf gekennzeichnet. Zeitangaben stehen tagesgenau, wo wir sie tagesgenau belegen können, sonst monatsgenau. Wenn Ihnen ein Fehler auffällt oder eine Änderung fehlt: schreiben Sie uns – wir korrigieren und nennen den Hinweisgeber, wenn er genannt werden möchte.

2027

geplant zum 1. Januar 2027 Entwurf

EEG 2027: Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent begrenzt

Neue Dachanlagen unter 100 Kilowatt dürfen nach dem Regierungsentwurf dauerhaft nur noch die Hälfte ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Zugleich ändert sich die Vergütung für Neuanlagen.

Gilt für
Anlagen, die ab dem Stichtag in Betrieb gehen. Wer vorher in Betrieb geht, behält die heutigen Bedingungen für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Rechtsgrundlage
Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache 21/7867

2025

Februar 2025 gilt

Keine Vergütung mehr in Stunden mit negativen Börsenpreisen

Für Anlagen, die ab dem Inkrafttreten in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in allen Viertelstunden mit negativem Börsenpreis. Der Vergütungszeitraum verlängert sich um die ausgefallenen Stunden.

Gilt für
Neuanlagen ab Inkrafttreten. Bestandsanlagen bleiben unberührt.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Änderung des EnWG („Solarspitzengesetz“)

Februar 2025 gilt

Ohne Steuerbarkeit nur 60 Prozent Einspeiseleistung

Neue Anlagen, die weder über ein intelligentes Messsystem noch über eine Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber verfügen, dürfen höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen.

Gilt für
Neuanlagen ab Inkrafttreten, bis die Steuerbarkeit hergestellt ist.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Änderung des EnWG („Solarspitzengesetz“)

1. Januar 2025 gilt

Jeder Stromlieferant muss einen dynamischen Tarif anbieten

Alle Lieferanten sind verpflichtet, mindestens einen Tarif mit stundenweise wechselndem Preis anzubieten. Voraussetzung für die Nutzung ist ein intelligentes Messsystem.

Gilt für
Alle Haushalte – die Nutzung ist freiwillig.
Rechtsgrundlage
§ 41a EnWG

2024

Oktober 2024 gilt

Steckersolar wird privilegierte bauliche Veränderung

Mieterinnen und Mieter haben einen Anspruch auf Zustimmung zum Steckersolargerät, Eigentümergemeinschaften können es nicht mehr grundsätzlich ablehnen. Über die Art der Ausführung darf weiterhin mitbestimmt werden.

Gilt für
Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften.
Rechtsgrundlage
§ 554 BGB und § 20 Abs. 2 WEG

Mai 2024 gilt

Solarpaket I: Steckersolar deutlich vereinfacht

Die Grenze für den Wechselrichter steigt auf 800 Voltampere, die Modulleistung auf 2.000 Watt peak. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, es genügt eine vereinfachte Meldung im Marktstammdatenregister. Ein alter Zähler darf übergangsweise weiterlaufen.

Gilt für
Alle Steckersolargeräte.
Rechtsgrundlage
Solarpaket I

1. Januar 2024 gilt

§ 14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 Kilowatt müssen steuerbar sein. Der Netzbetreiber darf bei Netzüberlastung auf 4,2 Kilowatt drosseln, im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.

Gilt für
Neu angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Rechtsgrundlage
§ 14a EnWG, Festlegung der Bundesnetzagentur vom November 2023

2023

Mai 2023 gilt

Smart-Meter-Rollout beschleunigt

Der Einbau intelligenter Messsysteme wird verbindlicher geregelt, Preisobergrenzen werden festgelegt und der Rollout mit Zielmarken bis 2030 versehen.

Gilt für
Haushalte über 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, Anlagen über 7 Kilowatt und Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)

1. Januar 2023 gilt

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen

Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher am Wohngebäude fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt peak wird die Voraussetzung ohne Nachweis unterstellt.

Gilt für
Alle Anlagen am oder in der Nähe von Wohngebäuden.
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3 UStG

1. Januar 2023 gilt

Die 70-Prozent-Regel entfällt für Neuanlagen

Die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Leistung entfällt für neue Anlagen – und rückwirkend auch für Bestandsanlagen bis 7 Kilowatt peak.

Gilt für
Neuanlagen und kleine Bestandsanlagen.
Rechtsgrundlage
EEG 2023

2022

rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt

Einnahmen bis 30 Kilowatt peak einkommensteuerfrei

Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt peak auf Einfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer befreit. Eine Gewinnermittlung entfällt.

Gilt für
Anlagen bis 30 Kilowatt peak auf Wohngebäuden.
Rechtsgrundlage
§ 3 Nr. 72 EStG

Juli 2022 gilt

EEG 2023: höhere Vergütung, Teil- und Volleinspeisung

Die Vergütungssätze steigen deutlich, und es entsteht die Wahl zwischen Teileinspeisung mit Eigenverbrauch und Volleinspeisung mit höherem Satz.

Gilt für
Anlagen ab Inbetriebnahme nach dem Stichtag.
Rechtsgrundlage
EEG 2023

Was als Nächstes ansteht

Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 ist der größte offene Punkt: Er verändert die Einspeisung dauerhaft und damit die Wirtschaftlichkeit jeder neuen Anlage. Solange er nicht beschlossen ist, rechnen wir in unseren Rechnern mit den heute geltenden Regeln und weisen die Änderung getrennt aus – siehe Einspeisevergütung 2027.

Ebenfalls in Bewegung: die Einordnung des bidirektionalen Ladens, bei dem noch ungeklärt ist, wie zurückgespeister Strom abgabenrechtlich behandelt wird – siehe bidirektionales Laden.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten für meine Anlage?

Die des Tages der Inbetriebnahme. Suchen Sie oben Ihr Inbetriebnahmejahr und lesen Sie von dort nach unten – alles darüber betrifft nur neuere Anlagen. Bei der Vergütung gilt der Satz des Inbetriebnahmemonats für 20 Jahre plus das restliche Jahr.

Gelten Änderungen auch rückwirkend?

Selten, aber es kommt vor. Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 eingeführt, und der Wegfall der 70-Prozent-Regel galt rückwirkend auch für kleine Bestandsanlagen. Rückwirkende Verschlechterungen hat es bei der Vergütung bisher nicht gegeben.

Woher wissen Sie, wann etwas in Kraft tritt?

Aus dem Bundesgesetzblatt und den Drucksachen von Bundestag und Bundesrat, bei untergesetzlichen Regelungen aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Wo wir einen tagesgenauen Beleg haben, steht der Tag; sonst der Monat.

Darf ich diese Seite zitieren?

Gern, mit Quellenangabe und Link. Wenn Sie eine maschinenlesbare Fassung brauchen – etwa für eine eigene Auswertung –, melden Sie sich.

Quellen

  • Bundesgesetzblatt und Drucksachen von Bundestag und Bundesrat zu den genannten Gesetzen
  • Bundesnetzagentur – Festlegungen zu § 14a EnWG und zum Messstellenbetrieb
  • Die inhaltliche Einordnung jeder Änderung steht auf der jeweils verlinkten Themenseite
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