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Ratgeber · Betrieb

Photovoltaikanlage erweitern: was geht und was es kostet

Eine vorhandene PV-Anlage vergrößern: Wechselrichter, Vergütung, Anmeldung und die Frage, ob eine zweite eigenständige Anlage die bessere Lösung ist.

Redaktion: René LindelaubStand 26. September 20264 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Der häufigste Grund für eine Erweiterung ist neuer Verbrauch: Wärmepumpe, Elektroauto, Klimaanlage. Technisch ist das selten das Problem. Schwieriger sind zwei andere Fragen – was mit der Vergütung der Altanlage passiert und ob der vorhandene Wechselrichter mitmacht.

Vergütung nach InbetriebnahmejahrAnzulegender Wert in Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt: Anlage von 2012 rund 18,0 Cent, 2018 rund 11,5, 2022 rund 6,2, 2026 7,7 Cent.18 ctAnlage 201211,5 ctAnlage 20186,2 ctAnlage 20227,7 ctAnlage 2026
Wer 2012 gebaut hat, bekommt für diese Anlage weiterhin rund 18 Cent. Eine Erweiterung heute bekommt 7,7 – deshalb ist die Frage, ob eine Ergänzung als eigene Anlage zählt, die wichtigste dieser Seite.

Die drei Wege

  • Module am vorhandenen Wechselrichter ergänzen. Der einfachste Fall, aber nur möglich, wenn der Wechselrichter noch Reserve hat und ein freier Eingang vorhanden ist. Prüfen Sie Spannungs- und Strombereich im Datenblatt – die neuen Module müssen elektrisch zu den alten passen.
  • Einen zweiten Wechselrichter hinzufügen. Die neue Modulgruppe bekommt ein eigenes Gerät. Technisch sauber, keine Rücksicht auf die Altanlage nötig, und beide Teile lassen sich getrennt überwachen. Der Regelfall bei größeren Erweiterungen.
  • Eine eigenständige zweite Anlage errichten. Mit eigenem Zähler und eigener Anmeldung. Aufwendiger, aber manchmal die wirtschaftlich bessere Lösung – siehe unten.
Ziegeldach mit mehreren Solarmodulfeldern und einem Dachfenster
Ziegeldach mit mehreren Solarmodulfeldern und einem Dachfenster · Foto: Fotolia, Bildarchiv solarstromerzeugung.de

Was mit der Vergütung passiert

Hier liegt der entscheidende Punkt. Erweitern Sie eine bestehende Anlage, gilt für den neuen Teil die Vergütung, die am Tag seiner Inbetriebnahme gilt – nicht die der Altanlage. Die alte Vergütung bleibt für den alten Teil erhalten, sofern beide getrennt gemessen werden.

Ohne getrennte Messung wird es unangenehm: Dann kann der gesamte erzeugte Strom nach dem ungünstigeren Satz vergütet werden. Sprechen Sie das ausdrücklich mit dem Netzbetreiber ab, bevor gebaut wird, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Verwechseln Sie das nicht mit dem Ersetzen von Modulen: Dort übernehmen die neuen Module bis zur Höhe der alten Leistung das alte Inbetriebnahmedatum samt Restdauer, während für eine Erweiterung immer das EEG zum Zeitpunkt der Erweiterung gilt. Die Unterscheidung entscheidet über die Vergütung – nachzulesen unter Repowering.

Achten Sie auf die Leistungsschwellen

Beim Zusammenrechnen beider Teile können Schwellen überschritten werden, die vorher keine Rolle spielten: die 30-Kilowatt-Grenze für die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, die Pflicht zum intelligenten Messsystem und die Grenzen der Vergütungsstaffel. Rechnen Sie vorher nach – der Mischsatz-Rechner zeigt, wie sich die Staffel auswirkt.

Wann sich eine eigenständige zweite Anlage lohnt

Wenn die Altanlage noch eine hohe Vergütung bekommt – etwa aus den Jahren vor 2012 –, kann es sinnvoll sein, sie unangetastet zu lassen und die neue Anlage vollständig getrennt zu errichten. Dann bleibt der alte Satz sicher, und die neue Anlage lässt sich frei auf Eigenverbrauch auslegen.

Der Preis dafür: ein zweiter Zähler, ein zweiter Anmeldevorgang und etwas mehr Technik. Bei Altanlagen kurz vor dem Förderende lohnt die Trennung meist nicht mehr.

Was die Erweiterung kostet

Weil Gerüst, Anfahrt und Planung erneut anfallen, liegt der Preis je Kilowatt peak über dem einer Neuanlage gleicher Größe – bei kleinen Erweiterungen deutlich. Rechnen Sie mit 1.400 bis 1.900 Euro je Kilowatt peak für eine Erweiterung um 3 bis 5 Kilowatt peak, zuzüglich eines zweiten Wechselrichters, falls nötig.

Daraus folgt die wichtigste Empfehlung dieser Seite: Wer eine Erweiterung auch nur ahnt, baut gleich groß. Das ganze Dach auf einmal zu belegen kostet je Kilowatt peak weniger, als später nachzurüsten – siehe Preise.

Häufige Fragen

Kann ich einfach ein paar Module dazuhängen?

Nur wenn der Wechselrichter es hergibt und die Module elektrisch passen. In einem String müssen Spannung und Strom zusammenpassen – ein neues Modul mit anderen Werten zieht den ganzen String herunter. Das gehört in die Hand eines Fachbetriebs.

Muss ich die Erweiterung melden?

Ja, beim Netzbetreiber vor dem Bau und im Marktstammdatenregister nach der Inbetriebnahme. Die Erweiterung wird dort als eigener Vorgang erfasst.

Lohnt sich eine Erweiterung nur für die Wärmepumpe?

Oft ja, weil die Wärmepumpe den Eigenverbrauch deutlich erhöht – allerdings im Winter, wenn die Anlage am wenigsten liefert. Rechnen Sie es mit dem Dach-Check durch und beachten Sie den Abschnitt zum Jahresgang unter Ertrag berechnen.

Was ist mit dem Speicher?

Ein Speicher lässt sich unabhängig von der Modulerweiterung nachrüsten und ist oft der günstigere Weg zu mehr Eigenverbrauch – siehe Speicher nachrüsten.

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Quellen

  • EEG – Vergütungsstaffel und Inbetriebnahmedatum bei Erweiterungen
  • § 3 Nr. 72 EStG – Grenze von 30 Kilowatt peak für die Einkommensteuerbefreiung
  • Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – Meldung von Erweiterungen

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