Mängel an der Photovoltaikanlage erkennen und reklamieren
Hotspots, Mikrorisse, PID und Delamination: woran Sie einen Mangel erkennen, wie Sie ihn nachweisen und welche Fristen für die Reklamation gelten.
Ein Mangel an einer Photovoltaikanlage zeigt sich selten dramatisch. Meist fällt der Ertrag über Jahre leise ab, und wenn jemand nachrechnet, ist die Gewährleistung abgelaufen. Deshalb ist die wichtigste Maßnahme nicht die Reparatur, sondern der regelmäßige Soll-Ist-Vergleich.
Der Soll-Ist-Vergleich
Nehmen Sie den erwarteten Jahresertrag aus dem Ertragsrechner und halten Sie ihn gegen den Zählerstand. Eine Abweichung von zehn Prozent nach unten ist in einem schwachen Sonnenjahr normal. Liegt der Ertrag zwei Jahre in Folge mehr als 15 Prozent darunter, stimmt etwas nicht.
Der zweite, schnellere Test: Vergleichen Sie die Strings miteinander. Bei gleicher Ausrichtung müssen sie ähnliche Werte liefern. Weicht einer dauerhaft ab, liegt die Ursache fast immer dort – ein ausgefallener Optimierer, eine lose Steckverbindung, ein defektes Modul.

Die typischen Schadensbilder
- Hotspots. Einzelne Zellen erhitzen sich, weil sie verschattet oder beschädigt sind und von den übrigen Zellen des Strings durchflossen werden. Sichtbar in der Thermografie als helle Punkte, auf Dauer eine Brandgefahr.
- Mikrorisse. Feine Risse im Silizium aus Transport, Montage oder Hagel. Mit bloßem Auge unsichtbar, in der Elektrolumineszenz-Aufnahme deutlich. Sie wachsen über Jahre und kosten schleichend Leistung.
- PID – potenzialinduzierte Degradation. Ein Leckstrom zwischen Zellen und Rahmen baut die Leistung ab, begünstigt durch Feuchtigkeit und hohe Systemspannung. Betrifft vor allem ältere Anlagen und ist teilweise umkehrbar.
- Delamination. Die Einbettung löst sich, Feuchtigkeit dringt ein. Sichtbar als milchige Schlieren oder Blasen unter dem Glas. Irreversibel.
- Korrodierte Verbindungen. Die häufigste Ursache für Ertragseinbrüche einzelner Strings und, bei Steckverbindern, die häufigste Brandursache – siehe Brandschutz.
Wie sich ein Mangel nachweisen lässt
- Thermografie. Aufnahme mit der Wärmebildkamera, meist per Drohne. Zeigt Hotspots und ausgefallene Zellstränge. Kostet für ein Einfamilienhaus 200 bis 500 Euro.
- Elektrolumineszenz. Nachtaufnahme unter Stromeinspeisung, macht Mikrorisse sichtbar. Aufwendiger und teurer, dafür beweiskräftig.
- Kennlinienmessung. Misst Strom und Spannung des Strings unter definierten Bedingungen und vergleicht mit dem Datenblatt. Der sauberste Nachweis für eine Leistungsminderung.
- Gutachten. Fasst die Messungen zusammen und ordnet sie rechtlich ein – nötig, wenn es zum Streit kommt, siehe Gutachten.
Fristen: worauf Sie achten müssen
Für die Werkleistung – Planung, Montage, Elektroinstallation – gilt die gesetzliche Gewährleistung von fünf Jahren bei Bauwerken. Für die Module selbst gelten zusätzlich die Herstellergarantien: die Produktgarantie von 12 bis 30 Jahren und die Leistungsgarantie von meist 25 Jahren. Das sind drei verschiedene Fristen gegen drei verschiedene Gegner.
Nicht ab Lieferung, nicht ab Inbetriebnahme, sondern ab der Abnahme – dem Moment, in dem Sie das Protokoll unterschreiben. Wer nie abgenommen hat, bei dem beginnt die Frist unter Umständen gar nicht. Wer unterschreibt, ohne zu prüfen, verliert Rechte für Mängel, die offensichtlich waren. Beides steht im Vertrag.
Wie Sie reklamieren
- Schriftlich und mit Frist. Beschreiben Sie den Mangel, nicht die vermutete Ursache, und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung – zwei bis drei Wochen.
- Mit Belegen. Ertragsdaten über mehrere Monate, Screenshots des Wechselrichters, gegebenenfalls die Messung.
- Ohne Selbstreparatur. Wer selbst repariert oder reparieren lässt, bevor der Betrieb nachbessern konnte, verliert in der Regel seine Ansprüche.
- Mit Kopie an den Hersteller, wenn ein Modul oder Wechselrichter betroffen ist. Die Garantie ist ein eigenständiges Versprechen und läuft unabhängig vom Betrieb.
Häufige Fragen
Ab wann ist weniger Ertrag ein Mangel?
Wenn er dauerhaft und deutlich unter dem liegt, was zugesagt wurde. Zugesagt ist meist die Modulleistung, nicht der Jahresertrag – eine Ertragsprognose im Angebot ist nicht automatisch eine Zusicherung. Umso wichtiger ist, was im Vertrag steht.
Wer zahlt die Untersuchung?
Zunächst Sie. Stellt sich heraus, dass ein Mangel vorliegt, sind die Kosten Teil des Schadens und vom Betrieb zu erstatten. Deshalb lohnt es sich, die Untersuchung erst nach erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung zu beauftragen.
Was, wenn der Betrieb nicht mehr existiert?
Dann bleiben die Herstellergarantien für Module und Wechselrichter. Für die Montageleistung gibt es keinen Ansprechpartner mehr – ein Grund, bei der Auswahl auf Beständigkeit zu achten, siehe Fachbetrieb finden.
Hilft die Versicherung bei Mängeln?
In der Regel nicht. Mängel sind ein Gewährleistungsfall, kein Versicherungsfall – siehe Versicherung.
Mehr zum Schutz Ihrer Anlage
- Versicherung – wer welchen Schaden zahlt
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Quellen
- §§ 634, 634a BGB – Mängelrechte und Verjährung bei Werkverträgen
- IEC 61215 und IEC 61730 – Bauartzulassung und Sicherheit von Solarmodulen
- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung 20.08.2026 – Degradationsraten und Schadensbilder