Netzeinspeisegerät: was der Begriff bedeutet
Netzeinspeisegerät, Mikro- und Stringwechselrichter: woher der Begriff kommt, was er technisch meint und warum er bei Balkonkraftwerken auftaucht.
„Netzeinspeisegerät“ begegnet Ihnen vor allem in Produktbeschreibungen von Balkonkraftwerken. Gemeint ist damit ein Wechselrichter, der seinen Strom nicht in ein Inselnetz, sondern in das vorhandene Hausnetz abgibt. Ein geschützter oder genormter Begriff ist es nicht – und genau das führt regelmäßig zu Verwirrung.
Was das Gerät technisch tut
Ein Netzeinspeisegerät erfüllt drei Aufgaben zugleich. Es wandelt den Gleichstrom der Module in Wechselstrom. Es synchronisiert sich dabei auf Spannung und Frequenz des vorhandenen Netzes – es gibt also nicht selbst den Takt vor, sondern folgt ihm. Und es überwacht das Netz laufend, um sich bei Störungen sofort abzuschalten.
Diese dritte Aufgabe heißt Netz- und Anlagenschutz und ist der Grund, warum eine Photovoltaikanlage bei Stromausfall nicht weiterläuft: Läge auf einer abgeschalteten Leitung noch Spannung, wäre jede Arbeit daran lebensgefährlich. Die Anforderungen dafür stehen in der VDE-Anwendungsregel 4105.
Netzgeführt oder netzbildend
- Netzgeführt arbeiten praktisch alle Geräte am Hausnetz – auch jedes Balkonkraftwerk. Sie brauchen ein vorhandenes Netz als Taktgeber und schalten ohne es ab.
- Netzbildend arbeiten Inselwechselrichter, etwa im Wohnmobil oder auf der Berghütte. Sie erzeugen Spannung und Frequenz selbst und können deshalb ohne öffentliches Netz versorgen – siehe Autark und mobil.
- Beides beherrschen Hybridgeräte mit Ersatzstromfunktion: Im Normalfall netzgeführt, bei Netzausfall trennen sie das Hausnetz ab und bilden es selbst – siehe Notstrom.
Warum der Begriff bei Balkonkraftwerken auftaucht
Bei Steckersolargeräten ist die Ausgangsleistung dieses Geräts die entscheidende Größe: Höchstens 800 Voltampere darf es abgeben, sonst gilt die Anlage nicht mehr als Steckersolargerät und muss wie eine normale Photovoltaikanlage angemeldet werden. Die Modulleistung davor darf höher liegen – siehe Balkonkraftwerk.
Voltampere ist die Scheinleistung, Watt die Wirkleistung. Bei einem Leistungsfaktor von 1 sind beide zahlenmäßig gleich, bei Abweichungen nicht. Die Grenze ist bewusst in Voltampere formuliert, weil das Netz die Scheinleistung sieht.
Die Begriffe im Vergleich
| Begriff | Gemeint ist |
|---|---|
| Netzeinspeisegerät | Sammelbegriff aus dem Handel für einen netzgeführten Wechselrichter, meist bei Steckersolargeräten |
| Mikrowechselrichter | kleiner Wechselrichter für ein bis vier Module, sitzt direkt hinter dem Modul |
| Modulwechselrichter | dasselbe wie Mikrowechselrichter, ein Gerät je Modul |
| Stringwechselrichter | ein Gerät für eine ganze Modulreihe – der Regelfall auf dem Hausdach |
| Hybridwechselrichter | Stringwechselrichter mit Speicheranschluss auf der Gleichstromseite |
| Inselwechselrichter | netzbildend, arbeitet ohne öffentliches Netz |
Häufige Fragen
Ist ein Netzeinspeisegerät dasselbe wie ein Wechselrichter?
Im Sprachgebrauch ja. Der Begriff betont nur, dass das Gerät in ein vorhandenes Netz einspeist und nicht als Inselwechselrichter arbeitet. Auf Datenblättern finden Sie meist die genauere Bezeichnung.
Woran erkenne ich ein zugelassenes Gerät?
An der Konformitätserklärung des Herstellers zur VDE-Anwendungsregel 4105 und am CE-Zeichen. Bei Steckersolargeräten sollte zusätzlich die Ausgangsleistung von höchstens 800 Voltampere ausdrücklich bestätigt sein. Geräte ohne diese Angaben gehören nicht ans Netz.
Kann ich zwei Geräte an einen Stromkreis hängen?
Bei Steckersolargeräten gilt die 800-Voltampere-Grenze je Haushalt, nicht je Gerät. Zwei Geräte mit je 800 VA sind also keine Lösung. Wer mehr will, braucht eine reguläre Anmeldung als Photovoltaikanlage.
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Quellen
- VDE-AR-N 4105 – Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Netz- und Anlagenschutz
- DIN VDE V 0126-95 – Vornorm für Steckersolargeräte
- Gerätearten im Vergleich: Wechselrichter