Photovoltaik-Angebote vergleichen: die Posten, die zählen
Wie Sie Angebote vergleichbar machen, welche dreizehn Posten enthalten sein müssen und welche Nachträge am häufigsten kommen.
Drei Angebote für dasselbe Dach unterscheiden sich regelmäßig um mehrere tausend Euro – und fast nie, weil eines schlecht wäre. Meistens beschreiben sie schlicht verschiedene Anlagen. Vergleichbar werden sie erst, wenn man sie auf dieselbe Grundlage bringt.
Schritt eins: vergleichbar machen
- Auf Kilowatt peak umrechnen. 18 Module zu 440 Watt sind 7,92 kWp, 20 Module zu 400 Watt sind 8,0. Teilen Sie den Preis durch die Kilowatt peak – das ist die einzige Zahl, die sich vergleichen lässt.
- Speicher herausrechnen. Ein Angebot mit Speicher ist mit einem ohne nicht vergleichbar. Rechnen Sie mit 270 bis 420 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität.
- Fehlende Posten ergänzen. Was in einem Angebot steht und im anderen fehlt, rechnen Sie dazu – die Liste unten hilft.
- Auf denselben Lieferumfang bringen. Erst dann sagt der Preis je Kilowatt peak etwas aus.
Das muss im Angebot stehen
| Posten | Warum er zählt |
|---|---|
| Module: Hersteller, Typ, Leistung, Stückzahl | Ohne Typenbezeichnung ist kein Vergleich möglich |
| Installierte Leistung in kWp | Die einzige Größe, über die sich Angebote vergleichen lassen |
| Wechselrichter: Hersteller, Typ, Leistung | Bestimmt Lebensdauer und spätere Erweiterbarkeit |
| Unterkonstruktion: System und Hersteller | Entscheidet über Dichtigkeit und Statik |
| ! Statiknachweis und Schneelastzone | Pflicht, fehlt aber regelmäßig |
| ! Gerüst | Je nach Haus 600 bis 1.500 Euro |
| ! Zählerschrankumbau | Alte Schränke erfüllen die Norm oft nicht |
| ! Überspannungsschutz AC und DC | Schützt gegen die häufigste Schadensursache |
| Elektroinstallation und Leitungswege | Der größte Arbeitsanteil nach der Montage |
| Netzanschlussanmeldung | Muss der Betrieb machen, nicht Sie |
| ! Inbetriebnahme und Einweisung | Ohne Einweisung kennen Sie Ihre Anlage nicht |
| ! Dokumentation mit Seriennummern | Grundlage für Garantie und Versicherung |
| Zahlungsplan und Termine | Gehört ins Angebot, nicht erst in den Vertrag |
Die typischen Nachträge
Diese Posten fehlen in günstigen Angeboten am häufigsten und kommen später als Nachtrag. Zusammen können das 1.500 bis 3.500 Euro sein:
- Gerüst, 600 bis 1.500 Euro – je nach Haushöhe und Standdauer.
- Zählerschrankumbau, 500 bis 1.500 Euro – bei Schränken älter als etwa 30 Jahre fast immer nötig.
- Überspannungsschutz, 300 bis 700 Euro – schützt gegen die häufigste Schadensursache, siehe Blitzschutz.
- Zusätzliche Dachdurchdringungen oder Ziegelarbeiten, 200 bis 800 Euro.
- Schneefanggitter, 20 bis 50 Euro je laufendem Meter – oft Pflicht, siehe Schnee.
Fragen Sie schriftlich: „Was ist in diesem Preis nicht enthalten, das für den Betrieb der Anlage nötig ist?“ Die Antwort – oder das Ausbleiben einer Antwort – sagt mehr über den Betrieb als jedes Zertifikat.
Worauf Sie außerdem achten
- Bindefrist. Zwei bis vier Wochen sind üblich. Kürzere Fristen sind ein Verkaufsinstrument.
- Ertragsprognose. Sie ist eine Schätzung, keine Zusage – es sei denn, sie steht als zugesicherte Eigenschaft im Vertrag. Prüfen Sie sie gegen den Ertragsrechner.
- Zahlungsplan. Gehört ins Angebot, nicht erst in den Vertrag.
- Fertigstellungstermin. Ohne Termin im Vertrag gibt es keinen Verzug.
Häufige Fragen
Mein Angebot liegt unter der Spanne – ist das gut?
Erst prüfen, dann freuen. Vergleichen Sie den Lieferumfang mit der Liste oben. Deutlich unterhalb der Spanne fehlt fast immer etwas – oder die Anlage ist kleiner als besprochen.
Lohnt sich Verhandeln?
Wenig über den Preis, mehr über den Umfang. Der Materialanteil ist klein, die Marge auch. Verhandeln Sie lieber über fehlende Posten, über den Zahlungsplan oder über die Verlängerung der Gewährleistung.
Sind Komplettangebote mit Speicher günstiger?
Manchmal, aber sie sind schwerer zu vergleichen. Lassen Sie sich den Speicher gesondert ausweisen – dann sehen Sie, was er wirklich kostet, siehe Speicherkosten.
Was ist mit Mehrwertsteuer?
Auf Lieferung und Installation am Wohngebäude fällt keine an. Alle genannten Preise sind Endpreise, siehe Steuer.
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Quellen
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- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung 20.08.2026 – Kostenanteile einer Dachanlage
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz