Photovoltaik Berlin: Solarpflicht, SolarPLUS, Stromnetz
Photovoltaik in Berlin: was die Solarpflicht verlangt, was SolarPLUS 2026 zahlt, wie die Anmeldung bei Stromnetz Berlin läuft und was ein Dach hier erzeugt.
Wer in Berlin neu baut oder sein Dach grundlegend saniert, muss seit dem 1. Januar 2023 mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik belegen. Für alle anderen ist die Anlage freiwillig – und wird 2026 mit bis zu 4.750 Euro aus dem Landesprogramm SolarPLUS bezuschusst, wenn ein Speicher dazukommt. Ein Kilowatt peak erzeugt auf einem Berliner Süddach rund 1.049 Kilowattstunden im Jahr.
| Frage | Kurzantwort für Berlin | Grundlage |
|---|---|---|
| Muss ich eine Anlage bauen? | nur bei Neubau oder wesentlichem Dachumbau seit 2023 | Solargesetz Berlin |
| Gibt es Geld vom Land? | 2026 SolarPLUS S: 500 bis 4.750 € für PV mit Speicher | Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 |
| Wer schließt mich ans Netz an? | Stromnetz Berlin, Antrag stellt der Installateur | Kundenportal Stromnetz Berlin |
| Was erzeugt ein Kilowatt peak? | 1.049 kWh im Jahr bei Süd, 35 Grad | PVGIS 5.3 |
| Wer berät kostenlos? | SolarZentrum Berlin | Senatsverwaltung, Solarcity |
Solarpflicht: Wen sie trifft und was sie verlangt
Das Solargesetz Berlin verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Ausgelöst wird die Pflicht durch zwei Ereignisse nach dem 31. Dezember 2022: den Baubeginn eines Neubaus oder einen wesentlichen Umbau des Daches. Wer nichts davon vorhat, muss nichts tun.
| Fall | Mindestbelegung | Alternative für Wohngebäude |
|---|---|---|
| Neubau | 30 % der Bruttodachfläche | bis 2 Wohnungen 2 kW, 3 bis 5 Wohnungen 3 kW, 6 bis 10 Wohnungen 6 kW |
| Wesentlicher Dachumbau im Bestand | 30 % der Nettodachfläche | wie beim Neubau |
Was als wesentlicher Dachumbau gilt
Gemeint ist eine erhebliche Erneuerung der wasserführenden Schicht – durch Dachausbau, Aufstockung oder grundständige Sanierung. Beim Steildach ist das die Eindeckung, beim Flachdach die Abdichtung. Eine Reparatur einzelner Ziegel löst die Pflicht nicht aus, eine vollständige Neueindeckung in der Regel schon. Wer unsicher ist, fragt vor der Beauftragung beim Bauaufsichtsamt des Bezirks nach.
Wie sich die Pflicht erfüllen lässt
- Mit Photovoltaik auf dem Dach – der Regelfall.
- Mit Solarthermie nach dem Gebäudeenergiegesetz oder an der Fassade, wenn das Dach nicht reicht.
- Durch Dritte: Eigentümer dürfen sich eines Dritten bedienen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SolarG Bln), etwa eines Betreibers, der die Anlage auf ihrem Dach errichtet.
- Befreiung auf Antrag bei der Senatsverwaltung für Energie: wenn andere Vorschriften wie der Denkmalschutz entgegenstehen, die Anlage technisch unmöglich ist, das Dach ausschließlich nach Norden zeigt oder die Pflicht eine unbillige Härte wäre. Die Befreiung gilt nicht von selbst.
Den Nachweis über die Erfüllung legen Sie dem Bauaufsichtsamt nur auf Verlangen vor – dazu gehört die Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister. Aufzubewahren sind die Unterlagen mindestens zehn Jahre. Wer die Pflicht verletzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
SolarPLUS 2026: Was Berlin zahlt
Berlin fördert Solaranlagen mit dem Landesprogramm SolarPLUS, umgesetzt von der IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Richtlinie gilt vom 8. Januar bis 31. Dezember 2026; für 2026 stehen nach Angaben des Senats 13 Millionen Euro bereit. Statt einzelner Module gibt es seither zwei Teile.
SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser
Gefördert wird eine neue PV-Anlage zusammen mit einem Speicher, pauschal 250 Euro je volles Kilowatt peak: 500 Euro ab 2 kWp, 2.500 Euro bei 10 kWp, höchstens 4.750 Euro ab 19 kWp. Dazu kommen 750 Euro für einen neuen Zählerschrank, wenn er mindestens 1.160 Euro kostet und der alte vor 2015 in Betrieb ging oder nicht mehr den Regeln entspricht, und eine Pauschale für die denkmalgerechte Gestaltung von 600 bis 5.700 Euro.
SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und soziale Einrichtungen fördert SolarPLUS L anteilig: Gutachten zu Statik, Dachzustand oder Verschattung, Speicher, Messplätze, die Zusammenlegung von Netzanschlüssen für Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, dazu denkmalgerechte, Fassaden- und Gründach-Anlagen. Bei Messplätzen erhalten Privatleute, kleine Unternehmen und Eigentümergemeinschaften 50 Prozent der Kosten, höchstens 15.000 Euro. Netzanschlüsse werden nur in Gebäuden gefördert, die vor dem 31. Dezember 2014 fertig waren.
Erstens: Schon eine Bestellung, ein Auftrag oder eine Anzahlung gilt als Projektbeginn – beantragen Sie vorher. Zweitens: Kosten, die bereits mit Mitteln anderer Programme gefördert werden, etwa der KfW, sind ausgeschlossen. Drittens: Balkonkraftwerke fördert SolarPLUS 2026 nicht mehr; die Richtlinie nennt Steckersolargeräte nicht unter den Fördergegenständen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, entschieden wird im Rahmen der Haushaltsmittel. Was 2027 gilt, ist zum Stand dieser Seite nicht veröffentlicht. Alle bundesweiten Wege – Nullsteuersatz, Einspeisevergütung, KfW-Kredit 270 – stehen unter Photovoltaik-Förderung, die Finanzierung unter Photovoltaik finanzieren.
Was ein Berliner Dach erzeugt
Ein Kilowatt peak liefert in Berlin auf einem Süddach mit 35 Grad Neigung 1.049 Kilowattstunden im Jahr. Eine Ost-West-Belegung kommt im Mittel auf 822, also 78 Prozent davon – verteilt über einen längeren Tag, was dem Eigenverbrauch hilft. Selbst eine senkrechte Südfassade erreicht noch 72 Prozent.
Eine 8-kWp-Anlage auf einem Süddach erzeugt damit rund 8.390 Kilowattstunden im Jahr – bei einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden mehr, als das Haus selbst braucht, nur eben nicht zur richtigen Zeit. Darum lohnt der Blick auf den Speicher, siehe Photovoltaik mit Speicher. Wie groß Ihre Anlage sein sollte, klärt die richtige Größe; den Jahresverlauf rechnet der Ertragsrechner.
Für Ihr eigenes Gebäude rechnet der Solarrechner Berlin des Senats, und der Energieatlas Berlin zeigt das Solarpotenzial einzelner Dächer.
Anmeldung bei Stromnetz Berlin
Netzbetreiber im ganzen Stadtgebiet ist die Stromnetz Berlin GmbH. Den Antrag stellt nicht der Eigentümer, sondern der Installateur – über das Kundenportal von Stromnetz Berlin. Sie geben ihm eine gültige E-Mail-Adresse, bekommen eine Einladung ins Portal und bestätigen dort, dass er für Sie handelt. Selbst anmelden können Sie nur Steckersolargeräte bis 800 Voltampere.
- Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt auf einem Grundstück mit bestehendem Anschluss muss der Netzbetreiber binnen eines Monats einen Zeitplan schicken; kommt keiner, darf nach den Anschlussregeln angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 EEG).
- Inbetriebsetzung: übernimmt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektrobetrieb, nicht Stromnetz Berlin selbst. Dazu gehört die vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsanzeige.
- Zähler: Stromnetz Berlin setzt einen Zweirichtungszähler; dafür muss jemand vor Ort sein.
- Register: Die Anlage gehört ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – der Nachweis wird bei der Inbetriebnahme verlangt, und ohne Eintrag fließt keine Vergütung. Einzelheiten unter Photovoltaik anmelden und Inbetriebnahme.
Altbau, Denkmal, Mietshaus: die Berliner Sonderfälle
Denkmalschutz
In Gründerzeitvierteln, Siedlungen der Moderne und Ensembles entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks – bei eingetragenen Denkmälern und in ihrer unmittelbaren Umgebung. Holen Sie die Genehmigung vor dem Angebot ein, nicht danach: SolarPLUS zahlt die Pauschale für denkmalgerechte Anlagen nur mit vorliegender Genehmigung. Für gebäudeintegrierte Lösungen gibt es eine kostenlose Beratungsstelle für bauwerkintegrierte Photovoltaik, auf die die Förderrichtlinie verweist.
Milieuschutzgebiete
In sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB brauchen bauliche Änderungen eine Genehmigung des Bezirksamts. Ob eine Dachanlage darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie beim Stadtentwicklungsamt Ihres Bezirks, bevor Sie beauftragen.
Mehrfamilienhaus und Mieter
Berlin ist eine Mieterstadt, und auf dem Mietshaus gibt es zwei Wege, Solarstrom an die Bewohner zu bringen: Mieterstrom mit Mieterstromzuschlag oder die einfachere gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Was sich wann rechnet, steht unter Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus. Wer zur Miete wohnt, bleibt beim Balkonkraftwerk für Mieter – mit Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, aber ohne Zuschuss aus SolarPLUS.
Wenig Dach, viel Verschattung
Nachbargiebel, Brandwände und Bäume verschatten in der Innenstadt viele Flächen. Leistungsoptimierer helfen bei Teilverschattung, ersetzen aber keine freie Fläche – siehe Verschattung. Auf Flachdächern der Blockrandbebauung ist eine flache Aufständerung oft die bessere Wahl: Bei 10 Grad Neigung liefert sie in Berlin noch 948 Kilowattstunden je Kilowatt peak und lässt mehr Module zu.
Beratung in Berlin
Das SolarZentrum Berlin berät im Auftrag des Senats kostenlos und hält Material zu Gewerbe und Mieterstrom bereit. Fragen zu SolarPLUS beantwortet die IBB Business Team GmbH direkt. Für Angebote brauchen Sie einen Betrieb, der Dach, Zählerschrank und Anmeldung aus einer Hand übernimmt – wie Sie drei Angebote vergleichbar machen, steht unter Photovoltaik-Angebot prüfen.
Angebote von Betrieben aus Berlin anfragen
Häufige Fragen
Muss ich in Berlin eine Solaranlage auf mein Haus bauen?
Nur wenn Sie nach dem 31. Dezember 2022 neu bauen oder das Dach wesentlich umbauen und das Gebäude mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche hat. Für bestehende Dächer ohne Umbau gilt keine Pflicht.
Gilt die Solarpflicht auch, wenn ich nur neu eindecke?
Eine vollständige Neueindeckung erneuert die wasserführende Schicht und zählt in der Regel als wesentlicher Umbau. Eine Reparatur einzelner Stellen nicht. Im Zweifel klärt das Bauaufsichtsamt die Frage vor der Beauftragung.
Wie viel Zuschuss gibt es 2026 in Berlin für eine Solaranlage?
Aus SolarPLUS S für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 250 Euro je volles Kilowatt peak, zwischen 500 und 4.750 Euro – aber nur, wenn ein Speicher mitgebaut wird. Dazu können 750 Euro für den Zählerschrank kommen. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt sein.
Werden Balkonkraftwerke in Berlin noch gefördert?
Nicht über SolarPLUS 2026: Die Richtlinie führt Steckersolargeräte nicht mehr unter den Fördergegenständen. Günstiger sind sie trotzdem geworden, weil auch für sie der Nullsteuersatz gilt.
Lohnt sich Photovoltaik in Berlin?
Mit 1.049 Kilowattstunden je Kilowatt peak auf einem Süddach liegt Berlin im deutschen Mittelfeld. Ob es sich für Ihr Haus rechnet, hängt vor allem vom Eigenverbrauch ab – rechnen Sie es im Wirtschaftlichkeitsrechner nach.
Was kostet eine Photovoltaikanlage in Berlin?
Die Anlagenpreise unterscheiden sich nicht grundsätzlich vom Bundesschnitt, siehe Photovoltaik-Kosten. In der Innenstadt kommen häufiger Gerüst, Zugang über den Hof und ein neuer Zählerschrank dazu.
Wer meldet die Anlage bei Stromnetz Berlin an?
Ihr Installateur über das Kundenportal. Sie bestätigen dort nur, dass er in Ihrem Auftrag handelt. Den Eintrag im Marktstammdatenregister machen Sie selbst oder lassen ihn machen.
Sie möchten Angebote für Ihr Dach in Berlin? Über das Anfrageformular erreichen Sie bis zu drei Betriebe aus der Region; Sie sehen vor dem Absenden, wer Ihre Anfrage erhält. Mehr zum Ablauf unter Fachbetrieb finden, und für das Umland gilt Photovoltaik in Brandenburg.
Quellen
- Solargesetz Berlin (SolarG Bln), Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe; Erläuterung der IHK Berlin, abgerufen am 21.10.2026
- Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, IBB Business Team GmbH, in Kraft 08.01.2026 bis 31.12.2026
- Pressemitteilung „Neustart für das Förderprogramm SolarPLUS“, Senatsverwaltung, 09.01.2026
- Stromnetz Berlin: Anmelden Solaranlage bis 100 kWp, abgerufen am 21.10.2026
- § 8 EEG – Fristen für den Netzanschluss
- SolarZentrum Berlin und Solarrechner Berlin
- PVGIS 5.3, Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission – Strahlungsdaten SARAH-3 (2005 bis 2023), 14 Prozent Systemverluste, abgefragt am 21.10.2026