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Ratgeber · Geld und Recht

Photovoltaik-Förderung 2026: Zuschüsse, KfW, Steuer

Photovoltaik-Förderung 2026: Nullsteuersatz, Einspeisevergütung, KfW 270 und Landesprogramme wie SolarPLUS – was jeder Weg wert ist und wo Anträge scheitern.

Redaktion: René LindelaubStand 21. Oktober 202612 Minuten LesezeitSo rechnen wir

Für private Dachanlagen gibt es 2026 keinen bundesweiten Zuschuss. Gefördert wird Photovoltaik trotzdem – über den Nullsteuersatz beim Kauf, die Steuerfreiheit der Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG, die Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270. Zuschüsse zahlen nur einzelne Länder und Kommunen, etwa Berlin mit SolarPLUS.

Für Eilige
  • Der größte Förderposten ist die Einspeisevergütung. Eine 10-kWp-Anlage mit Inbetriebnahme 2026 erhält über 20 Jahre rund 12.140 Euro – im Beispiel ohne Speicher.
  • Der Nullsteuersatz spart beim Kauf rund 2.610 Euro bei einer Anlage für 13.750 Euro, ohne Antrag.
  • Der KfW-Kredit 270 ist ein Kredit, kein Zuschuss – Antrag über die Bank, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
  • Ab 2027 soll die feste Vergütung für neue Anlagen enden. Wer noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die bisherigen Sätze.

Welche Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik?

Es gibt fünf Förderwege. Drei davon wirken automatisch, zwei müssen Sie beantragen – und zwar vor dem Auftrag. Die Tabelle zeigt, was jeder Weg für ein Einfamilienhaus mit 10 kWp bedeutet.

FörderwegWer gibt sie?ArtWert im BeispielAntrag nötig?
NullsteuersatzBund (§ 12 Abs. 3 UStG)keine Umsatzsteuer auf Anlage und Speicherrund 2.610 € einmalignein, gilt bis 30 kWp ohne Nachweis
EinkommensteuerbefreiungBund (§ 3 Nr. 72 EStG)Einnahmen steuerfrei, keine Gewinnermittlungvor allem gesparter Aufwand, siehe untennein
EinspeisevergütungNetzbetreiber nach EEGfeste Zahlung je eingespeister kWhrund 12.140 € über 20 Jahrenein, aber Anmeldung im Marktstammdatenregister
KfW-Kredit 270KfW über Ihre BankKredit mit langer Zinsbindungabhängig vom Zins, kein Zuschussja, vor Vertragsschluss
Landes- und KommunalprogrammeLänder, Städte, Stadtwerkemeist ZuschussBerlin: 2.500 € bei 10 kWp mit Speicherja, vor Auftrag
Beispiel: 10 kWp, 13.750 Euro, 1.000 kWh je kWp, 4.500 kWh Verbrauch, ohne Speicher, Inbetriebnahme 2026. Stand 21. Oktober 2026.
Was die Förderwege bei 10 kWp wert sindBeispiel 10 kWp, 13.750 Euro Anlagenpreis, Inbetriebnahme 2026: Einspeisevergütung über 20 Jahre rund 12.140 Euro, ersparte Umsatzsteuer durch den Nullsteuersatz rund 2.610 Euro einmalig, Berliner Zuschuss SolarPLUS S 2.500 Euro, nur mit Speicher und nur in Berlin.12.140 €Einspeisevergütung20 Jahre2.610 €Nullsteuersatzeinmalig2.500 €SolarPLUS Snur Berlin, mit Speicher
Über 20 Jahre bringt die Einspeisevergütung rund 12.140 Euro, der Nullsteuersatz spart beim Kauf rund 2.610 Euro. Ein Landeszuschuss wie SolarPLUS S in Berlin (2.500 Euro bei 10 kWp mit Speicher) ist willkommen, aber der kleinste der drei Posten – und an Bedingungen geknüpft.

Der Rechenweg

Nullsteuersatz: 19 Prozent von 13.750 Euro = rund 2.610 Euro, die vor 2023 auf der Rechnung gestanden hätten. Einspeisevergütung: Von 10.000 Kilowattstunden im ersten Jahr verbraucht der Haushalt nach unserer Eigenverbrauchskurve rund 1.670 selbst, rund 8.330 gehen ins Netz. Mal 7,70 Cent, über 20 Jahre mit 0,5 Prozent Modulalterung im Jahr, ergibt rund 12.140 Euro. Der Strom, den Sie selbst verbrauchen, ist keine Förderung, sondern Ersparnis – sie steht unter Wirtschaftlichkeit.

Nullsteuersatz: die Förderung ohne Antrag

Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister gilt die Voraussetzung als erfüllt. Die Preise in Angeboten sind damit Endpreise – der frühere Umweg über die Regelbesteuerung entfällt.

Für eine Wallbox gilt der Nullsteuersatz nicht; sie ist kein Teil der Photovoltaikanlage. Einzelheiten unter Photovoltaik und Steuer.

Einkommensteuerbefreiung: was § 3 Nr. 72 EStG bringt

Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind steuerfrei, wenn die Anlage höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat und eine Person insgesamt nicht mehr als 100 kWp betreibt. Ein Gewinn muss dann nicht ermittelt werden.

Der Geldwert ist bei einer typischen Hausdachanlage kleiner, als es klingt: Vor der Befreiung zehrte die Abschreibung die Einnahmen weitgehend auf. Der eigentliche Gewinn ist der gesparte Aufwand – keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR für die Photovoltaik. Die Kehrseite: Auch Zinsen und Reparaturen lassen sich nicht mehr absetzen.

Einspeisevergütung: die wichtigste laufende Förderung

Wer seine Anlage zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, erhält für eingespeisten Strom 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 kW Leistung, 6,66 Cent für den Anteil bis 40 kW – für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Jahre (Bundesnetzagentur). Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent bis 10 kW, siehe Volleinspeisung oder Überschuss.

Einen Antrag braucht es nicht, wohl aber die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats – sonst darf der Netzbetreiber die Zahlung zurückhalten. Wie das geht, steht unter Photovoltaik anmelden, alle Sätze unter Einspeisevergütung.

KfW-Förderung für Photovoltaik: der Kredit 270

Die KfW fördert private Photovoltaikanlagen nur mit einem Kredit, nicht mit einem Zuschuss. Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert Anlage und Batteriespeicher zu bis zu 100 Prozent; Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen.

So läuft der Antrag

  1. Angebot einholen. Die Bank braucht ein konkretes Angebot mit Leistung und Preis.
  2. Antrag bei Bank oder Sparkasse stellen – nicht bei der KfW. Dazu gehört eine elektronische Bestätigung zum Antrag, die Sie über das Portal der KfW erzeugen.
  3. Zusage abwarten und erst dann den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreiben. Als Beginn gilt schon ein bindender Kauf- oder Liefervertrag; reine Planungsleistungen dürfen vorher vergeben werden.
  4. Abrufen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage. Ab sechs Monaten kostet der nicht abgerufene Betrag 0,15 Prozent im Monat.

Den Zinssatz legt die Bank nach Bonität und Sicherheiten fest; die Höchstsätze stehen tagesaktuell in der Konditionenübersicht der KfW. Nach ihrem Merkblatt bietet die KfW den Kredit zu einem beihilfefreien Zins oberhalb des EU-Referenzzinses an. Sein Vorteil liegt in der langen, festen Zinsbindung und den tilgungsfreien Anlaufjahren – ob er günstiger ist als ein Bankkredit, zeigt erst der Vergleich. Laufzeiten, Raten und Zinskosten rechnet die Seite Photovoltaik-Finanzierung durch.

Einen KfW-Zuschuss für Photovoltaik allein gibt es nicht. Nur wer sein Haus umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann eine Anlage im Rahmen dieser Sanierung mitfinanzieren lassen (KfW, Seite „Photovoltaik“ für Privatpersonen).

Landesprogramme: wo es 2026 noch Geld gibt

Ein Zuschuss für private Dachanlagen ist auf Landesebene die Ausnahme. Belegen können wir zum 21. Oktober 2026 zwei Programme mit amtlicher Quelle:

LandProgrammArtWas gefördert wirdStand
BerlinSolarPLUS S (IBB Business Team)Zuschuss, PauschalePV-Anlage mit Speicher: 250 € je volles kWp-Band, von 500 € (2 kWp) bis 4.750 € (ab 19 kWp); Zählerschrank 750 € bei mindestens 1.160 € Kosten; denkmalgerechte Anlagen bis 5.700 €Richtlinie gilt 08.01. bis 31.12.2026, Mittel gedeckelt
Baden-WürttembergWohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank)Förderdarlehen über die HausbankPV-Anlage bis 30 kWp, Speicher, Installation, auch Wallbox und Messeinrichtung; mindestens 5.000 €; mindestens eine Wohneinheit selbst genutztKonditionenübersicht der L-Bank gültig ab 21.10.2026
übrige Länder––kein offenes Zuschussprogramm für private Dachanlagen, das wir mit einer amtlichen Quelle belegen können21.10.2026
Quellen: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 2.4; L-Bank, Produktseite. Programme ändern sich laufend – prüfen Sie vor dem Auftrag den aktuellen Stand beim Programmträger.

Berlin: SolarPLUS S im Detail

SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern in Berlin. Gefördert wird eine neue PV-Anlage nur zusammen mit einem Speicher; wer den Speicher nachrüstet, muss den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen. Der Speicher braucht eine zehnjährige Zeitwertersatzgarantie des Herstellers, das Projekt muss binnen eines Jahres ab Antrag umgesetzt sein.

Als Projektbeginn gilt schon der Liefer- oder Leistungsvertrag, eine Bestellung oder eine Anzahlung. Wer vor dem Antrag beginnt, tut das auf eigenes Risiko. Wichtig für die Kombination: Kosten, die bereits aus einem anderen Programm wie der KfW gefördert werden, fördert SolarPLUS nicht (Richtlinie Nr. 1.6.4). Steckersolargeräte (früher Modul E) nimmt das Programm 2026 nicht mehr neu an. Mehr zur Stadt unter Photovoltaik in Berlin.

Kommunale Förderung: so finden Sie sie

Die meisten verbliebenen Zuschüsse kommen von Städten, Landkreisen und Stadtwerken – oft ein paar hundert bis wenige tausend Euro, oft nur für Speicher oder mit Pflicht zur Energieberatung, und oft nach wenigen Wochen ausgeschöpft. Eine vollständige Liste führen wir nicht: Sie wäre binnen Wochen veraltet. So suchen Sie selbst:

  • Förderdatenbank des Bundes: Suche nach Förderbereich „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien“, Förderberechtigte „Privatperson“ und Ihrem Bundesland.
  • Klimaschutzmanagement der Stadt: Fast jede größere Stadt hat eine Klimaschutzstelle; Stichwort auf der Website ist meist „Klimaschutzförderprogramm“.
  • Stadtwerke und Netzbetreiber: Manche geben Zuschüsse für Speicher oder Zählerschrank.
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale: kennt die Programme vor Ort.

Vereine, Kirchengemeinden und Kommunen haben eigene Wege: Gemeinnützige Antragsteller können den KfW-Kredit 270 nutzen, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen; Kommunen selbst sind von diesem Programm ausgeschlossen; für sie ist die Förderberatung ihres Landes die erste Adresse. Für Mehrparteienhäuser lohnt der Blick auf Photovoltaik im Mehrfamilienhaus.

Förderung für Speicher, Wallbox und Wärmepumpe

  • Speicher: Bundesweit kein Zuschuss, aber Nullsteuersatz und KfW-Kredit 270, auch für die Nachrüstung. Zuschüsse nur regional, etwa SolarPLUS in Berlin. Ob sich ein Speicher rechnet: Photovoltaik mit Speicher und Speicher nachrüsten.
  • Wallbox: Ein Bundesprogramm gibt es derzeit nicht; das frühere KfW-Programm 442 für Solarstrom und E-Auto wurde 2023 nach kurzer Zeit ausgeschöpft und nicht neu aufgelegt. In Baden-Württemberg kann die Wallbox im L-Bank-Darlehen mitfinanziert werden. Siehe Photovoltaik und Wallbox.
  • Wärmepumpe: Hier gibt es den größten Zuschuss – die Heizungsförderung der KfW nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Programm 458). Fördersätze und Boni ändern sich derzeit; maßgeblich ist der Stand bei der KfW am Tag des Antrags. Wie Wärmepumpe und Photovoltaik zusammenspielen: Wärmepumpe mit Photovoltaik.

Drei Fehler, die die Förderung kosten

1. Erst unterschreiben, dann beantragen

Bei der KfW wie bei SolarPLUS gilt schon ein bindender Liefer- oder Leistungsvertrag als Beginn des Vorhabens – bei SolarPLUS sogar eine Bestellung oder Anzahlung. Wer zuerst unterschreibt, bekommt den Kredit nicht und riskiert den Zuschuss. Lassen Sie sich Angebote geben, aber unterschreiben Sie erst nach Antrag beziehungsweise Zusage.

2. Förderungen kombinieren, die sich ausschließen

Für Anlagen mit Einspeisevergütung vergibt die KfW den Kredit 270 nur beihilfefrei. SolarPLUS schließt Kosten aus, die schon mit KfW-Mitteln gefördert werden. Wer Kredit und Zuschuss kombinieren will, klärt vor dem Antrag mit Bank und Programmträger, welche Kosten worüber laufen dürfen.

3. Fristen verpassen

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei SolarPLUS muss das Projekt binnen eines Jahres fertig sein, der KfW-Kredit binnen zwölf Monaten abgerufen werden. Und für die Vergütung nach heutigem Recht zählt die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026.

Ausblick 2027: was sich bei der Einspeisevergütung ändern soll

Für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 soll es nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr geben. Anlagen unter 50 kW erhielten 2027 eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde für 36 Monate; danach wird der Strom direkt vermarktet, mit einem Bonus von 1,5 Cent für bis zu 48 Monate bei Anlagen unter 25 kW. Beschlossen ist das noch nicht.

Feste Zahlungen für eingespeisten Strom: 2026 gegen 2027Dieselbe 10-kWp-Anlage: Bei Inbetriebnahme 2026 rund 12.140 Euro Einspeisevergütung über 20 Jahre. Nach dem Gesetzentwurf für 2027 rund 1.290 Euro Übergangszahlung in drei Jahren und rund 490 Euro Direktvermarktungsbonus in den vier Jahren danach; der Marktwert des Stroms kommt dazu, ist aber nicht garantiert.12.140 €2026: Vergütung20 Jahre1.290 €2027: Übergangs-zahlung 3 Jahre490 €2027: BonusJahr 4 bis 7
Bei Inbetriebnahme 2026 garantiert das EEG rund 12.140 Euro für den eingespeisten Strom. Nach dem Entwurf für 2027 wären es rund 1.290 Euro fest plus rund 490 Euro Bonus – den Rest müsste der Marktwert in der Direktvermarktung bringen, und die geplante Einspeisegrenze von 50 Prozent ist noch nicht eingerechnet.

Wer ohnehin plant, sollte deshalb prüfen, ob eine Inbetriebnahme noch 2026 möglich ist – die Auslastung der Betriebe entscheidet mit, darum lohnt es sich, jetzt Angebote für eine Photovoltaikanlage anzufragen. Was dafür zählt – und was nicht reicht –, steht mit Fristen-Check unter Einspeisevergütung 2027. Jede Änderung am Gesetz führen wir mit Datum im Änderungsmonitor.

Förderung klären, dann Angebote vergleichen

Ein Landeszuschuss bringt einige hundert bis wenige tausend Euro. Beim Anlagenpreis liegen nach unseren Preisankern für 10 kWp zwischen günstigem und teurem Angebot bis zu 3.500 Euro. Fragen Sie Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region an, klären Sie mit dem Angebot in der Hand Kredit und Zuschuss – und unterschreiben Sie erst danach.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch Zuschüsse vom Staat für Photovoltaik?

Vom Bund nicht für eine Dachanlage allein. Der Staat fördert über den Nullsteuersatz, die Steuerfreiheit der Einnahmen, die Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270. Zuschüsse zahlen einzelne Länder und Kommunen, etwa Berlin mit SolarPLUS.

Gibt es eine KfW-Förderung für Photovoltaik?

Ja, als Kredit: das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, beantragt über Ihre Bank vor Vertragsschluss. Einen KfW-Zuschuss für Photovoltaik allein gibt es nicht.

Wird der Speicher gefördert?

Bundesweit über Nullsteuersatz und KfW-Kredit, nicht über einen Zuschuss. In Berlin zahlt SolarPLUS S eine Pauschale für PV-Anlagen mit Speicher, bei 10 kWp 2.500 Euro.

Ist die Einspeisevergütung eine Förderung?

Ja, und im Beispiel mit 10 kWp die größte: rund 12.140 Euro über 20 Jahre bei Inbetriebnahme 2026. Siehe Einspeisevergütung.

Kann ich KfW-Kredit und Landeszuschuss kombinieren?

Nur, wenn nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. SolarPLUS etwa schließt Kosten aus, die schon aus KfW-Mitteln gefördert sind. Klären Sie die Aufteilung vor dem Antrag.

Lohnt es sich, auf neue Förderprogramme zu warten?

Selten. Nach dem Gesetzentwurf soll die feste Vergütung für neue Anlagen 2027 enden; wer wartet, verliert eher mehr, als ein neues Programm bringen könnte.

Muss ich die Förderung beantragen, bevor ich den Auftrag erteile?

Beim KfW-Kredit und bei Zuschüssen ja. Nullsteuersatz, Steuerbefreiung und Einspeisevergütung gelten ohne Antrag; für die Vergütung brauchen Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Gibt es Förderung für ein Balkonkraftwerk?

Bundesweit nicht. Einige Kommunen fördern Steckersolargeräte; Berlin nimmt dafür 2026 keine neuen Anträge mehr an. Mehr unter Balkonkraftwerk.

Mehr zu Planung und Kauf

Quellen

Diese Seite gibt den Rechts- und Programmstand vom 21. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Programmträgers am Tag Ihres Antrags.

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